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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 Z9;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/09 91/13/0094 2Stammrechtssatz
Aufgrund der pauschalen schätzungsweisen Abgeltung aller durch berufliche Fahrten veranlaßten Aufwendungen mit dem Kilometergeld ist der Abgabenbehörde eine gesonderte Berücksichtigung weiterer Aufwendungen (gegenständlich für die Mitgliedschaft beim ÖAMTC, Rechtsschutzversicherung,
Garagierung und einen Superschutzbrief) verwehrt (Hinweis Sailer-Kranzl-Mertens-Bernold, Die Lohnsteuer in Frage und Antwort, Ausgabe 1992, Seite 438 f). Derartige Aufwendungen kämen allenfalls dann zum Zug, wenn die durch berufliche Fahrten tatsächlich entstandenen Aufwendungen insgesamt (und nicht nur einzelne, bestimmte) nachgewiesen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990140008.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
06.11.2009