RS Vwgh 1993/3/16 92/14/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.1993
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §119 Abs1;
BAO §167 Abs2;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Ausführungen betreffend die Beweiswürdigung der Abgabenbehörde, wenn der Abgabepflichtige den Nachweis der Werbungskosteneigenschaft von Ausgaben (hier: Bewirtungskosten) nur durch ein "allgemein gehaltenes Vorbringen" erbracht hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140228.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten