RS Vwgh 1993/3/2 92/14/0182

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Veröffentlicht am 02.03.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1 Z8;
EStG 1972 §7 Abs1;

Rechtssatz

Ein Abgabepflichtiger, der eine AfA als Werbungskosten geltend macht, muß diese dem Grunde und der Höhe nach nachweisen (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Textziffer 115 zu § 16). Bei Wohngebäuden ist in der Regel eine Nutzungsdauer von 75 bis 100 Jahren angemessen (Hinweis

Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuerhandbuch/2, Textziffer 21 zu § 7).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140182.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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