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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029Rechtssatz
Die Beibehaltung einer Wohnung wegen einer rechtlich abgesicherten Wohnmöglichkeit nach allfälliger Beendigung des Dienstverhältnisses mag zwar ein zweckmäßiges Vorgehen sein, dafür ausschlaggebend sind aber Gesichtspunkte der privaten Lebensführung (Hinweis E 18.5.1995, 93/15/0244). Eine andere Beurteilung hinsichtlich der Kosten für die Dienstwohnung wäre nur dann möglich, wenn es dem Abgabepflichtigen nicht zumutbar gewesen wäre, seinen Familienhaushalt dorthin zu verlegen, und er deshalb wegen doppelter Haushaltsführung diese Aufwendungen zu tragen hätte (Hinweis E 22.4.1999, 97/15/0137).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2010