RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0028

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029

Rechtssatz

Die Beibehaltung einer Wohnung wegen einer rechtlich abgesicherten Wohnmöglichkeit nach allfälliger Beendigung des Dienstverhältnisses mag zwar ein zweckmäßiges Vorgehen sein, dafür ausschlaggebend sind aber Gesichtspunkte der privaten Lebensführung (Hinweis E 18.5.1995, 93/15/0244). Eine andere Beurteilung hinsichtlich der Kosten für die Dienstwohnung wäre nur dann möglich, wenn es dem Abgabepflichtigen nicht zumutbar gewesen wäre, seinen Familienhaushalt dorthin zu verlegen, und er deshalb wegen doppelter Haushaltsführung diese Aufwendungen zu tragen hätte (Hinweis E 22.4.1999, 97/15/0137).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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