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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/09/10 96/15/0198 6Stammrechtssatz
Literatur, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt ist, befriedigt im allgemeinen ein im Privatbereich gelegenes Bedürfnis und führt daher zu nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung (Hinweis E 23.5.1984, 82/13/0184). Unabhängig davon, ob es sich um Werke der klassischen Literatur, um Belletristik, um Comics oder um Zeitschriftenmagazine handelt, bewirkt der Umstand, daß aus der Literatur Ideen für eigene künstlerische Schöpfungen gewonnen werden können, nicht eine völlige Zurückdrängung der privaten Mitveranlassung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150142.X01Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2011