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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1 impl;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/14/0174 E 28. April 1987 RS 2(hier: EStG 1988 anzuwenden)Stammrechtssatz
Es obliegt demjenigen, der bei Wirtschaftsgütern, die bezogen auf seinen Beruf typischerweise auch der privaten Lebensführung (der Freizeitgestaltung) dienen, entgegen der allgemeinen Lebenserfahrung eine ausschließliche berufliche Nutzung behauptet, diese auch nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994150196.X03Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
08.09.2009