RS Vwgh 1999/5/27 97/15/0142

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Aufwendungen für eine Stereoanlage sowie Musikmaterial und Notenmaterial ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen. Denn damit wird jedenfalls ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben. Die Anteilnahme am Kulturleben ist aber dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997150142.X05

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.06.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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