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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen für eine Stereoanlage sowie Musikmaterial und Notenmaterial ist die Anerkennung als Werbungskosten zu versagen. Denn damit wird jedenfalls ein Teil des Kulturlebens wiedergegeben. Die Anteilnahme am Kulturleben ist aber dem Bereich der privaten Lebensführung zuzuordnen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150142.X05Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
29.06.2011