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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §16 Abs1;Rechtssatz
Die teilweise Aufstellung von betrieblichen Unterlagen in Vorräumen vermag ausgehend von der typischen Funktion dieser Räume, den Zutritt zu anderen Räumlichkeiten des Hauses zu ermöglichen, eine betriebliche Nutzung der Vorräume nicht zu indizieren (Hinweis E 17.6.1992, 91/13/0146).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150070.X02Im RIS seit
26.06.2001Zuletzt aktualisiert am
19.10.2011