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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):97/15/0029Rechtssatz
Als auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende "dauernde Lasten" (die als Oberbegriff auch die Renten umfassen) sind nur solche Geldleistungen oder Sachleistungen anzusehen, die einem anderen gegenüber auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung geleistet werden und zu Vermögensminderungen führen (Hinweis Stoll, Rentenbesteuerung, 4. Auflage, Rz 17 und 41; E 18.10.1982, 3864/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997150028.X05Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
14.01.2010