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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0112 E 20. Dezember 2000Rechtssatz
Einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, kann nicht zugemutet werden kann, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendung aufzugeben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130111.X04Im RIS seit
20.04.2001