RS Vwgh 2000/12/20 97/13/0111

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Veröffentlicht am 20.12.2000
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §20 Abs1 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0112 E 20. Dezember 2000

Rechtssatz

Einem Steuerpflichtigen, der für einen von vornherein absehbar befristeten Zeitraum als Arbeitnehmer ins Ausland entsandt wird, kann nicht zugemutet werden kann, seinen Familienwohnsitz aus Anlass der befristeten Entsendung aufzugeben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1997130111.X04

Im RIS seit

20.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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