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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/13/0112 E 20. Dezember 2000Rechtssatz
Der Umstand, dass der Steuerpflichtige die als Werbungskosten geltend gemachten Auslagen nicht selbst getragen hat (hier: der Arbeitgeber trug die Auslagen), steht für sich allein einer Anerkennung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2000:1997130111.X01Im RIS seit
20.04.2001