Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;UStG 1972 §1;UStG 1972 §2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0096 7 Stammrechtssatz Der Begriff "Bauherr" ist nach stRsp des VwGH für die Umsatzsteuer und die Grunderwerbsteuer GRUNDSÄTZLICH einheitlich auszulegen (Hinweis E 27.6.1991, 90/16/0169; E 5.8.1993, 93/15/0044). Nun bestehen aber unter bestimmt... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §361;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11;VwRallg;
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Pesonen Miteigentum nicht eingeräumt ist und eine solche Miteigentumsgemeinschaft nicht besteht, können diese auch... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0069 1 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses bzw der Reihenhausanlage nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt we... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;GrEStG 1955 §11; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/05/30 93/16/0096 4 Stammrechtssatz Nach stRsp des VwGH (Hinweis E 16.12.1993, 88/16/0241; E 5.8.1993, 93/14/0044) ist der Erwerber eines Grundstückes nur dann als Schaffender und somit als Bauherr anzusehen, wenn er a) auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann, b) das Baurisiko zu tragen ... mehr lesen...
Die Erstbeschwerdeführerin schloß am 11. Mai 1992, der Zweitbeschwerdeführer am 16. Juni 1992 und die Drittbeschwerdeführerin am 6. November 1992 mit der Unterberger & Dierl Bauträgergesellschaft mbH (Verkäuferin) jeweils einen im wesentlichen gleichlautenden (Abweichungen betreffen insbesondere die Anzahl der Grundstücksanteile, die Bezeichnung der Wohnungseinheiten sowie die Höhe der Gegenleistung) Kaufvertrag. Der Kaufvertrag der Erstbeschwerdeführerin hat auszugsweise folgende... mehr lesen...
Im Beschwerdefall allein strittig ist die Bauherrneigenschaft der beschwerdeführenden Parteien. Mit den im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheiden jeweils vom 25. November 1992 hat die belangte Behörde die gegen die Festsetzung der Grunderwerbsteuer (Bemessungsgrundlage: Grundstücksanteil zuzüglich vereinbarter Fixpreis für die Eigentumswohnung) erhobenen Berufungen als unbegründet abgewiesen. Dies im wesentlichen mit der Begründung: , die beschwerdeführenden Parte... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH ist der Erwerber jedenfalls nur dann Bauherr, wenn er ua auf die bauliche Gestaltung des Hauses Einfluß nehmen kann und das finanzielle Risiko trägt (Hinweis E 3.6.1993... mehr lesen...
Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043 Rechtssatz: Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum verbunden werden soll, kann zur Erreichung der Bauherreneigenschaft der Auftrag zur Errichtung des Wohnhauses nur von der Eigentümergemeinschaft erteilt werden, wofür von vornherein die Fassung eines gemeinsamen, darauf abzielenden Beschlusses er... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/16/0123
93/16/0124 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/28 93/16/0002 2 Stammrechtssatz Beim Erwerb von Miteigentumsanteilen an einer Liegenschaft, mit denen das Wohnungseigentum ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043
Rechtssatz: Von einer Miteigentümergemeinschaft kann erst dann gesprochen werden, wenn Personen Miteigentümer geworden sind. Solange diesen Pe... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §825;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §5; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
93/16/0003 bis 93/16/0009, 93/16/0039 bis 93/16/0043
Rechtssatz: Dem Bauherrn obliegt es, das zu errichtende Haus zu planen und zu gestalten, der Baubehörde gegenüber als Bauwerber und Konsenswer... mehr lesen...
Unstrittig ist folgender Sachverhalt: Die A Gesellschaft m.b.H. & Co KG (im folgenden kurz: KG) war grundbücherliche Eigentümerin der Liegendschaften EZ. 181 und 712 Grundbuch Stadlau. Nachdem per 2. Jänner 1988 ein Kommanditist aus der KG ausgeschieden war, bestand diese nur mehr aus einem Komplementär und der Beschwerdeführerin als Kommanditistin, die damals noch die Firma C Gesellschaft m.b.H. führte. In der Folge schied auch der Komplementär aus der KG aus und wurde das Ge... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/10 Grundrechte32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GrEStG 1955 §1;GrEStG 1987 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1987 §1;StGG Art2;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hegt gegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung des § 1 GrEStG 1987 sowohl in seiner Gesamtheit als auch betreffend seinen Abs 1 Z 2 keine Bedenken, weil jene Bedenken, die seinerzeit gegen die gl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer schloß am 28. Dezember 1989 mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin einen "Aufteilungsvertrag" folgenden Inhaltes: "1.) Die Vertragsteile lebten in außerehelicher Lebensgemeinschaft, aus der auch die gemeinsame Tochter Johanna Carolina S, geb. 4.7.1985 stammt. Für den Fall der Auflösung der Lebensgemeinschaft vereinbarten die Vertragsteile die analoge Anwendung der eherechtlichen Bestimmungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen... mehr lesen...
Index: 20/02 Familienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: EheG §81;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §4 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Die grundsätzliche Unterscheidung zwischen den Institutionen der Ehe und einer Lebensgemeinschaft (Hinweis E VS 15.10.1987, 86/16/0237, VwSlg 6257 F/1987) vermag zur Lösung der Frage, ob sich aus einer "Aufteilungsvereinbarung" zwischen ehemaligen Lebensgefährten eine Gegenleistung ermitteln läßt, nicht... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren seit dem Jahr 1969 je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer zweier im Inland gelegener Liegenschaften. In einem anhängig gewesenen Zwangsversteigerungsverfahren erwarb die Sparkasse der Stadt V durch Zuschlag, über den der Beschluß am 1. Februar 1988 erlassen wurde, die beiden Liegenschaften von den Beschwerdeführern. Mit Kaufvertrag vom 21. Juni 1989 erwarben die Beschwerdeführer die beiden Liegenschaften von der Sparkasse der Stadt V zurück. Strittig ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb in einem anhängig gewesenen Zwangsversteigerungsverfahren durch Zuschlag, über den der Beschluß am 1. Februar 1988 erlassen wurde, zwei im Inland gelegene Liegenschaften, deren grundbücherliche Eigentümer seit dem Jahr 1969 je zur ideellen Hälfte das Ehepaar R war. Mit Kaufvertrag vom 21. Juni 1989 veräußerte die Beschwerdeführerin die beiden Liegenschaften an das Ehepaar R zurück. Strittig ist, ob für den durch Zuschlag erfolgten Erwerbsvorgang Steue... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Dem GrEStG 1987 kann kein Anhaltspunkt dafür entnommen werden, daß nur Erwerbsvorgänge in Gestalt privatrechtlicher Vereinbarungen mit den Wirkungen des § 11 GrEStG 1987 durch Vereinbarung rückgängig gemacht werden können. Die Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 gelten somit für alle Erwerbsvorgänge im Sinn des § 1 GrEStG 1987 (Hinweis Boruttau-Egly-Sigloch, Kommentar zum (deutsc... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 3 Stammrechtssatz Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder ... mehr lesen...
Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 4 Stammrechtssatz Dem GrEStG 1987 kann kein Anhaltspunkt dafür entnommen werden, daß nur Erwerbsvorgänge in Gestalt privatrechtlicher Vereinbarungen mit den Wirkungen des § 11 GrEStG 1987 durch Vereinbarung rückgängig gemacht werden können. Die Bestimmungen des § 11 GrEStG 1987 ge... mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder andere Erwerbsvorgang - durch Vereinbarung (Kaufvertrag) rückgängig gemacht werden kann. Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0146 Rechtssatz: Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt. Die Tatsache, daß es sich um einen unmittelbaren Übergang der Verfügungsmacht vom Verpflichteten auf den Ersteher der Liegenschaft kraft behördlicher (gerichtlicher) Ano... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1987 §1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 2 Stammrechtssatz Im Fall einer Zwangsversteigerung wird durch den Zuschlag als behördliche (gerichtliche) Anordnung der unmittelbare Übergang der Verfügungsmacht an einer Liegenschaft vom Verpflichteten an den Ersteher bewirkt. Die Tatsache, daß es ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955;GrEStG 1987;UStG 1972 §6 Z9 lita; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Rechtssatz: Dem GrEStG ist eine dem § 6 Z 9 lit a UStG 1972 - wonach die Umsätze von Grundstücken im Sinne des § 2 GrEStG 1955 umsatzsteuerfrei sind - reziproke Bestimmung fremd (Hinweis E 3.6.1982, 81/16... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/16/0036
Besprechung in:
AnwBl 1994/1, S 56-57;; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1753/74 E 21. Mai 1976 RS 3 Stammrechtssatz Die Tatbestände des Grunderwerbsteuergesetzes knüpfen in der Hauptsache an die... mehr lesen...
Der am 12. April 1986 verstorbene Wenzel F. hatte in seinem Testament vom 4. April 1972 Frau Maria Fr. zur Alleinerbin eingesetzt und sämtliche an seinem Todestage vorhandene Noterben, also insbesondere seine Kinder (Roland F., Dipl.Ing. Ingo F. und Waltraud St.) auf den ihnen nach dem Gesetz zukommenden Pflichtteil beschränkt. Mit dem im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung abgeschlossenen Kaufvertrag vom 12. November 1986 verkaufte die Alleinerbin Maria Fr. an Roland F. (den nunm... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §21;GrEStG 1955;GrEStG 1987;
Rechtssatz: § 21 BAO ist keine Regel zur Auslegung von Steuergesetzen, sondern eine Richtlinie zur Beurteilung abgabenrechtlich relevanter Sachverhalte. Die Tatbestände des GrEStG knüpfen in der Hauptsache an die äußere zivilrechtliche bzw formalrechtliche Gestaltung an und gestatten daher nur in diese... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin und ihr am 4. September 1985 verstorbener Ehegatte schlossen am 12./13. August 1980 einen Kaufvertrag mit der XY-GesmbH. zwecks Erwerbes eines 46/1000-stel Anteils an der Liegenschaft EZ 348, Katastralgemeinde Z, auf welcher Liegenschaft ein Wohnhaus errichtet und Wohnungseigentum begründet werden sollte. Mit getrennt ausgefertigten Bescheiden je vom 8. September 1989 setzte das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden: Finanzamt) gegenübe... mehr lesen...
Einleitend ist zu bemerken, daß der vorliegende Beschwerdefall zu einer Gruppe von insgesamt 11 Beschwerdefällen gehört. Die Ehegatten Dr. Heinrich (ein Rechtsanwalt) und Dr. Gertrude W... waren nämlich je zur Hälfte Eigentümer einer aus einem Grundstück (Garten) bestehenden, ca. 1523 m2 großen Liegenschaft in Wien gewesen und hatten sie - IM ERGEBNIS (ohne Bedachtnahme auf die einzelnen Erwerbsvorgänge) - auf folgende Weise verkauft (die wesentliche Frage, ob die Verkäufer oder die ... mehr lesen...
Index: 32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1;UStG 1972 §1 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):91/16/0076
Rechtssatz: Die Umsatzsteuer knüpft an wirtschaftliche Verkehrsvorgänge (Lieferung, sonstige Leistung) an (Hinweis, Doralt-Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts I 4, 272), während die Grunderwerbsteuer als... mehr lesen...