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23/04 ExekutionsordnungNorm
EO §183;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/06/03 90/16/0145 3Stammrechtssatz
Die Verschaffung der Verfügungsmacht über eine Liegenschaft durch Zuschlag stellt - wie sich aus der Überschrift des § 1 GrEStG 1987 ergibt - einen der möglichen Erwerbsvorgänge dar, der gemäß § 11 Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 - wie jeder andere Erwerbsvorgang - durch Vereinbarung (Kaufvertrag) rückgängig gemacht werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1990160144.X03Im RIS seit
20.11.2000