Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 04.11.2005, Zahl VK-11953-2005, wurde Dr. V. H. nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 11.02.2005, um 11.54 Uhr Tatort: Gemeinde Innsbruck, auf der Maria-Theresien-Straße, Höhe HNr. 46, Richtung Süden Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben trotz Rotlichtes der Verkehrssignalanlage nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sind weitergefahren, obwohl ein sicheres Anhalten möglich gewesen wäre." Dadurch h... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 17.09.2004, Zl VK-21999-2003, wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 30.08.2003 um 11.45 Uhr Tatort: Matrei am Brenner auf der B182 bei km 20,400 in Fahrtrichtung Italien Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie sind als Lenker eines Fahrzeuges an einem anderen Fahrzeug, das vor einem Schutzweg angehalten hatte, um Fußgängern das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen, verbotenerweise v... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29.06.2004, Z VK-5156-2003, wurde dem Antragsteller vorgeworfen, er habe als Zulassungsbesitzer des Pkw, XY, trotz schriftlicher Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 04.08.2003, Z VK-5156-2003, nicht binnen zwei Wochen der Behörde darüber Auskunft erteilt, wer das Fahrzeug zum oben genannten Zeitpunkt und Übertretungsort abgestellt hat (die erteilte Auskunft war unzureichend - Adresse war unvollständig). Dadurch ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verfahrenshilfeverteidiger hat beantragt, ihm die entstandenen Barauslagen zu erstatten. Diesem Antrag konnte keine Folge gegeben werden, da eine besondere gesetzliche Regelung für einen solchen Kostenersatz nicht besteht. mehr lesen...
Mit Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 31.7.2002, GZ.: UVS 30.8-27/2001-17, ist Frau M F gestützt auf die Bestimmung des § 64 Abs 3 VStG iVm § 76 AVG der Ersatz der erstandenen Barauslagen eines nicht amtlichen Sachverständigen für das Kraftfahrwesen in der Höhe von ? 311,33 auferlegt worden. Die Zustellung dieses Bescheides erfolgte mit 6.8.2002 zu Handen ihres Vertreters. Mit der Eingabe vom 12.11.2002 gab die Verpflichtete bekannt, die Kosten des Verfahr... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Antrag auf Verfahrenshilfe nach § 51a VStG kann nur zur Befreiung von jenen Kosten beantragt werden, die dem Beschuldigten durch seine Verteidigung im Verwaltungsstrafverfahren vor den Unabhängigen Verwaltungssenaten entstehen. Anders als in anderen Verfahrenssystemen wie der ZPO erschöpft sich die Verfahrenshilfe im Verwaltungsstrafverfahren in der Beigebung eines Rechtsanwaltes als Verteidiger und in der Übernahme seiner Kosten (Thienel, Die österreichischen Verwaltungsve... mehr lesen...
Rechtssatz: Selbst wenn die erstgenannte Voraussetzung des § 51a Abs 1 VStG, die Mittellosigkeit für die Beigabe eines kostenlosen Verfahrenshelfers vorliegt, so liegt die zweite Voraussetzung, wonach die kostenlose Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers nur erfolgen darf, wenn und soweit dies im Interesse der Verwaltungsstrafrechtspflege, insbesondere einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, dann nicht vor, wenn der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer Ve... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung "im Interesse der Verwaltungsrechtspflege" ist vor allem auf die zweckentsprechende Verteidigung Bedacht zu nehmen. Als
Gründe: für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers sind insbesondere Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage, persönliche Umstände des Beschuldigten und die besondere Tragweite des Rechtsfalles für die Partei, wie etwa die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe zu berücksichtigen (VwGH vom 24.11.1993, Zahl: 93/02/0270-3). Beso... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 9.3.2001, GZ.: III/S-34.684/00, wurden dem Berufungswerber insgesamt vier Übertretungen der Straßenverkehrsordnung, des Kraftfahrgesetzes und der EG-Verordnung 3821/1985 zur Last gelegt und über ihn vier Geldstrafen (im Uneinbringlichkeitsfall vier Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Gegen dieses Straferkenntnis erhob der Berufungswerber fristgerecht Berufung und stellte gleichzeitig einen Antrag auf Beigebung eines Verteidigers. Dieser... mehr lesen...
Rechtssatz: Erfolgte zusammen mit dem Antrag auf Beigebung eines Verteidigers nach § 51a VStG fristgerecht eine unbegründete Berufung, weil sie nur den Wortlaut "Anmeldung zur Berufung" aufwies, und wurde der erwähnte Antrag vom UVS abgewiesen, hat der UVS dem Beschuldigten nach § 13 Abs 3 AVG die
Begründung: der Berufung aufzutragen, wenn die
Begründung: nicht innerhalb der zweiwöchigen Berufungsfrist ab Zustellung des Abweisungsbescheides nachgeholt wurde. So wird auch eine unbegründete Be... mehr lesen...
Rechtssatz: Sind für ein Berufungsverfahren besondere rechtliche oder tatsächliche Schwierigkeiten nicht zu erwarten, da es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt, bei welchem es dem Beschuldigten durchaus möglich ist, auch ohne anwaltlichen Beistand seine Rechte wahrzunehmen und seinen Rechtsstandpunkt darzulegen, so ist für die Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers gemäß § 51a VStG, ungeachtet der weiteren Voraussetzung der Mittellosigkeit des Antragstellers, die Voraussetzu... mehr lesen...
Rechtssatz: Vorraussetzung für die Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers ist einerseits die Mittellosigkeit des Beschuldigten und andererseits , dass die Beigabe des Verteidigers im Interesse der Rechtspflege, insbesondere im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Hinsichtlich dem Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung ist auf die Komplexität des Falles abzustellen. Hiebei werden insbesondere Schwi... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft ** bestrafte den Antragsteller mit dem im Spruch: genannten Erkenntnis wegen Übertretung der §§5 Abs1, 99 Abs1 lita StVO mit Geldstrafe in der Höhe von S 24.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 18 Tage). Das Erkenntnis ist dem Antragsteller am ** ******** **** durch Hinterlegung rechtswirksam zugestellt worden. Mit Schriftsatz vom ******** **** stellte der Beschuldigte den Antrag, ihm Verfahrenshilfe zu gewähren. Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land Niederösterr... mehr lesen...
Rechtssatz: Der notwendige Unterhalt ist dann beeinträchtigt, wenn unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verfahrenskosten keine genügenden Mittel für eine einfache Lebensführung des Antragstellers bzw seiner Familie bleiben. mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäb Art.129a Abs1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs1 Z2 AVG erkennen die unabhängigen Verwaltungssenate nach Erschöpfung des administrativen Instanzenzuges über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein. Gemäß §§ 67c ff AVG, welche das diesbezügliche Verfahren vor dem unabhängigen Verwaltungssenat regeln, ist die Gewährung einer Verfahrenshilfe - im Gegensatz zum Berufungsv... mehr lesen...
Gleichzeitig mit der Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt hat der Antragsteller, F. T., unter Beilage eines Vermögensbekenntnisses und eines Auszuges seiner monatlichen Gewerbepension einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe eingebracht. Gemäß § 67 a Abs 1 Z 2 AVG entscheiden die Unabhängigen Verwaltungssenate über die Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Z... mehr lesen...
Rechtssatz: Verfahrenshilfe ist im Verfahren wegen Beschwerde nach § 67 a Abs 1 Z 2 AVG nicht vorgesehen. Schlagworte Maßnahmenbeschwerde Verfahrenshilfe mehr lesen...
Rechtssatz: Das AVG sieht im Gegensatz zum VStG die Gewährung von Verfahrenshilfe auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht vor. Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 26.2.1996, Zahl: B 4039/95-3, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 16.11.1995, Zahl: KUVS-1391/1/95, abgelehnt. mehr lesen...
Rechtssatz: Erhebt der Beschuldigte gegen ein Straferkenntnis erster Instanz eine nicht gesetzmäßig ausgeführte Berufung und Antrag auf Verfahrenshilfe, wobei in der Berufung nur Ausführungen zur Verfahrenshilfe enthalten waren, und wurde der Antrag auf Verfahrenshilfe gemäß § 51a VStG vom Unabhängigen Verwaltungssenat rechtskräftig abgewiesen, wobei in der
Begründung: dieser Entscheidung ausdrücklich ausgeführt wurde, daß die Berufungsfrist nach Zustellung dieses Bescheides neu zu laufen b... mehr lesen...
Rechtssatz: Mittellosigkeit im Sinne des Gesetzes ist dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte die einfache Lebensführung für sich und seine Familie nicht mehr finanzieren kann, wenn er sich um einen von ihm zu bezahlenden gewillkürten Verteidiger bemüht. Mit einfacher Lebensführung ist mehr als das Existenzminimum (der notdürftige Unterhalt) gemeint, nicht aber der "standesgemäße" Unterhalt. Bei der Beurteilung der Mittellosigkeit wird jeweils im Einzelfall die Lebensstellung des Betroffene... mehr lesen...
Rechtssatz: Es besteht kein Anspruch auf Verfahrenshilfe im Verfahren der UVS bei Schubhaftbeschwerden, da im AVG keine Verfahrenshilfe vorgesehen ist. Schlagworte Schubhaft Verfahrenshilfe mehr lesen...
Beachte Verweis auf VfGH vom 11.6.1990, B 947 und 1006/89; VwSen-400015 vom 3.5.1991; VwSen-400017 vom 17.5.1991. Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Voraussetzung Schubhaftbescheid. Zuständigkeitsabgrenzung zwischen dem Unabhängigen Verwaltungssenat und der Sicherheitsdirektion. Keine Verletzung des verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes auf persönliche Freiheit, wenn die Schubhaft wegen unsteten Aufenthaltes und Mittellosigkeit wegen Gefahr für die öffentliche Sicherheit verhän... mehr lesen...
Rechtssatz: Das AVG bietet keine Grundlage für die Gewährung von Verfahrenshilfe in Form der Befreiung von den Stempelgebühren. Schlagworte Gewährung von Verfahrenshilfe, Befreiung von Stempelgebühren mehr lesen...