RS UVS Vorarlberg 1991/01/09 3-50-01/91

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Veröffentlicht am 09.01.1991
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Das AVG bietet keine Grundlage für die Gewährung von Verfahrenshilfe in Form der Befreiung von den Stempelgebühren.

Schlagworte
Gewährung von Verfahrenshilfe, Befreiung von Stempelgebühren
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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