RS UVS Vorarlberg 2004/06/30 1-0111/00

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Veröffentlicht am 30.06.2004
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Rechtssatz

Der Verfahrenshilfeverteidiger hat beantragt, ihm die entstandenen Barauslagen zu erstatten. Diesem Antrag konnte keine Folge gegeben werden, da eine besondere gesetzliche Regelung für einen solchen Kostenersatz nicht besteht.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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