RS UVS Kärnten 1995/11/16 KUVS-1391/1/95

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Veröffentlicht am 16.11.1995
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Rechtssatz

Das AVG sieht im Gegensatz zum VStG die Gewährung von Verfahrenshilfe auch im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat nicht vor.

Mit Beschluß des Verfassungsgerichtshofes vom 26.2.1996, Zahl: B 4039/95-3, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten vom 16.11.1995, Zahl: KUVS-1391/1/95, abgelehnt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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