Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsbehörde ist - unbeschadet der Vorschrift des § 31 Abs 3 VStG 1950 - neuerlich eine Frist, und zwar von einem Jahr ab Zustellung eines aufhebenden Erk. des VfGH (oder des VwGH) an sie, eingeräumt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Zeit des Verfahrens vor dem VfGH oder VwGH ist in die Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 nicht einzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:19880... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49 Abs1 impl;VStG §51 Abs5;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0023 E 26. April 1985 RS 1 Stammrechtssatz Auch verfahrensrechtliche Beschiede, wie jener über die Zurückweisung eines Einspruches als verspätet, treten außer Kraft, wenn die Berufungsbehörde nicht binnen Jahresfrist ab Einbringung der Berufung ihren Berufungsbe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass dann, wenn die Berufungsbehörde in der
Begründung: ihres Bescheides nicht dargetan hat, warum sie die Notwendigkeit der Durchführung einer mündlichen verhandlung durch die Behörde 1. Instanz als gegeben erachtet, die Veruntreuung nicht von der Hand zu weisen ist, die Aufhebung des erstinstanzlichen straferkenntni... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Bestätigt die Berufungsbehörde ein gem § 51 Abs 5 VStG als aufgehoben geltendes erstinstanzliches Straferkenntnis, so belastet sie dadurch ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes. Schlagworte Verfahrensbestimmungen European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5 idF 1984/229; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5 idF 1984/229; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Der Verwaltungsgerichtshof hat von Amts wegen zu prüfen, ob die Bestimmung des § 51 Abs 5 VStG 1950 eingehalten wurde (Hinweis E 19.9.1984, 82/03/0112, VwSlg 11525 A/1984). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Darauf, ob in Ansehung eines rechtzeitig ergangenen Berufungsbescheides ein Fall des § 62 Abs 4 AVG vorliegt und gegebenenfalls, wann ein Berichtigungsbescheid ergeht, hat § 51 Abs 5 VStG keinen tatbestandsmäßigen Bezug, und zwar auch für den Fall nicht, dass es sich um einen die Bezeichnung der belangten Behörde betreffenden Fehler ha... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Zeit des Verfahrens vor dem VfGH oder VwGH ist in die Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 nicht einzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988040080.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0042 E 10. Juni 1985 VwSlg 11790 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist von einem Jahr läuft ab dem Einlangen der Berufung bei der Behörde erster Instanz (Ausführungen zur Kritik an diesem Erkenntnis E 4.9.1986, 86/02/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Die Jahresfrist läuft ab Einlangen der Berufung bei der Behörde 1. Instanz. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw. dessen Vertreter zu erlassen (Hinweis auf E 25.6.1986, 86/03/0066). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988030048.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0066 E 25. Juni 1986 RS 2 Stammrechtssatz Unter Einbringung der Berufung ist deren Einlangen bei der Behörde erster Instanz zu verstehen. Der Berufungsbescheid ist mit der Zustellung an den Beschuldigten bzw seinen Vertreter erlassen (Hinweis E 20.3.1986, 85/02/0277). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;ZustG §9; Beachte Siehe jedoch:
86/05/0103 E 18. November 1986 RS 1;
Rechtssatz: Nach dem klaren Wortlaut des § 51 Abs 5 VStG gilt der angefochtene Bescheid als aufgehoben und ist das Verfahren einzustellen, wenn eine Berufungsentscheidung nicht innerhalb eines Jahres ab Einbringung der Berufung erlassen wird. Nach dieser Rechtsvorschrift kommt ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsbehörde ist - unbeschadet der Vorschrift des § 31 Abs 3 VStG 1950 - neuerlich eine Frist, und zwar von einem Jahr ab Zustellung eines aufhebenden Erk. des VfGH (oder des VwGH) an sie, eingeräumt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 litc;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: In der Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens kann ein Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs 1 lit c AVG gelegen sein (etwa wenn nach Auffassung der Verwaltungsstrafbehörde feststeht, dass dem Beschuldigten kein Strafvorwurf gemacht werden kann; nicht aber bei einer Einstellung nach § 51 Abs 5 VStG). Europ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299;VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 2 Stammrechtssatz Die Zeit des Verfahrens vor dem VfGH oder VwGH ist in die Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 nicht einzurechnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:19871... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/02/0035 E 22. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Eine Berufungsentscheidung unter Anwendung des § 66 Abs 2 AVG 1950 (iVm § 24 VStG 1950) zählt zu den in § 51 Abs 5 VStG 1950 genannten Berufungsentscheidungen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs2;VStG §51 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0372 E 23. April 1986 RS 2 Stammrechtssatz Ausführungen, dass der VwGH im Beschwerdefall nicht zu erkennen vermag weshalb für das Zur-Kenntnis-Bringen eines ergänzenden Gutachtens eine mündliche Verhandlung notwendig sein sollte. Es ist daher nicht von der Hand zu weisen, dass die bel Beh nur deshalb gemäß § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;VStG §62 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0248 E 23. Oktober 1985 VwSlg 11922 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Eine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG kann auch außerhalb der nach § 51 Abs 5 VStG festgesetzten Frist von einem Jahr vorgenommen werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3;VStG §51 Abs5 idF 1984/299;
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen des § 51 Abs 5 VStG können zwar nie eintreten, sofern die Behörde die dort geregelte Befristung beachtet. Dem ist allerdings die Grenze durch § 31 Abs 3 erster Satz VStG gesetzt, wenn es auch sein mag, dass das Ende dieser Frist ohne die Zeit eines Verfahrens vor dem Verfassungs- oder dem Verwaltungsgeric... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;ZustG §8 Abs1;ZustG §8 Abs2;
Rechtssatz: Dem Ablauf der Frist des § 51 Abs 5 VStG 1950 steht nicht entgegen, dass der Beschuldigte während des Verwaltungsstrafverfahrens verzogen ist und es entgegen der Anordnung des § 8 Abs 1 Zustellgesetz unterließ, die Änderung seiner bisherigen Abgabestelle unverzüglich der Behörde mitzuteilen, weil dies die Behörde nach § ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §56;VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Wurde ein Berufungserkenntnis erst nach Ablauf der Jahresfrist zugestellt, wurde diese Frist, da das Berufungserkenntnis erst mit der Zustellung "erlassen" wurde, nicht gewahrt, weshalb zu diesem Zeitpunkt das Straferkenntnis der Behörde erster Instanz bereits als aufgehoben galt, und das Verfahren einzustellen gewesen wäre (Hinweis E 17.1.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5;
Rechtssatz: Die Rechtsfolgen des § 51 Abs 5 VStG 1950 treten auch dann ein, wenn "Sache" des Berufungsverfahrens lediglich die Strafbemessung war (Hinweis E 27.5.1986, 86/03/0068). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986040195.X01 Im RIS seit 27.09.2005 mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG §51 Abs5;VwGG §11 Abs1;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0237 B 25. Februar 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der im Art 132 B-VG verwendete Begriff "Verwaltungsstrafsachen" schließt auch rein verfahrensrechtliche Entscheidungen, die in einem Verwaltungsstrafverfahren ergeh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsbehörde ist - unbeschadet der Vorschrift des § 31 Abs 3 VStG 1950 - neuerlich eine Frist, und zwar von einem Jahr ab Zustellung eines aufhebenden Erk. des VfGH (oder des VwGH) an sie, eingeräumt. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §51 Abs5 idF 1984/299; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/10/0042 E 10. Juni 1985 VwSlg 11790 A/1985 RS 1 Stammrechtssatz Die Frist von einem Jahr läuft ab dem Einlangen der Berufung bei der Behörde erster Instanz (Ausführungen zur Kritik an diesem Erkenntnis E 4.9.1986, 86/02/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 13. Mai 1985 war dem Beschwerdeführer gemäß § 74 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für die Gruppe B für die Zeit bis 27. September 1985 vorübergehend entzogen worden. Dieser Bescheid stützte sich im wesentlichen darauf, daß der Beschwerdeführer in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand einen Verkehrsunfa... mehr lesen...
Index: KFG40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §69 Abs1 litcKFG 1967 §66 Abs2 lite sublitbbStVO 1960 §99 Abs1VStG §51 Abs5
Rechtssatz: In der Einstellung des Verwaltungsstrafverfahrens wegen Übertretung des § 99 Abs 1 StVO 1960 nach § 51 Abs 5 VStG 1950 liegt keine anders lautende Vorfragenentscheidung iSd § 69 Abs 1 lit c AVG 1950. European ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §31 Abs3 idF 1984/299VStG §51 Abs5 idF 1984/299 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 84/10/0259 E 17. Dezember 1984 VwSlg 11621 A/1984 RS 1 Stammrechtssatz Der Berufungsbehörde ist - unbeschadet der Vorschrift des § 31 Abs 3 VStG 1950 - neuerlich eine Frist, und zwar von einem Jahr ab Zustellung eines aufhebenden Erk. des VfGH (oder des VwGH) an sie, ei... mehr lesen...