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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §51 Abs5;Rechtssatz
Bestätigt die Berufungsbehörde ein gem § 51 Abs 5 VStG als aufgehoben geltendes erstinstanzliches Straferkenntnis, so belastet sie dadurch ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.
Schlagworte
VerfahrensbestimmungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020106.X01Im RIS seit
08.09.2006Zuletzt aktualisiert am
06.11.2008