RS Vwgh 1988/9/28 88/02/0106

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Veröffentlicht am 28.09.1988
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51 Abs5;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bestätigt die Berufungsbehörde ein gem § 51 Abs 5 VStG als aufgehoben geltendes erstinstanzliches Straferkenntnis, so belastet sie dadurch ihren Bescheid mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes.

Schlagworte

Verfahrensbestimmungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988020106.X01

Im RIS seit

08.09.2006

Zuletzt aktualisiert am

06.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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