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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §62 Abs4;Rechtssatz
Darauf, ob in Ansehung eines rechtzeitig ergangenen Berufungsbescheides ein Fall des § 62 Abs 4 AVG vorliegt und gegebenenfalls, wann ein Berichtigungsbescheid ergeht, hat § 51 Abs 5 VStG keinen tatbestandsmäßigen Bezug, und zwar auch für den Fall nicht, dass es sich um einen die Bezeichnung der belangten Behörde betreffenden Fehler handelt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988040023.X01Im RIS seit
20.09.1988