RS Vwgh 1988/9/20 88/04/0023

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Veröffentlicht am 20.09.1988
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VStG §51 Abs5;

Rechtssatz

Darauf, ob in Ansehung eines rechtzeitig ergangenen Berufungsbescheides ein Fall des § 62 Abs 4 AVG vorliegt und gegebenenfalls, wann ein Berichtigungsbescheid ergeht, hat § 51 Abs 5 VStG keinen tatbestandsmäßigen Bezug, und zwar auch für den Fall nicht, dass es sich um einen die Bezeichnung der belangten Behörde betreffenden Fehler handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1988040023.X01

Im RIS seit

20.09.1988
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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