Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 3 Stammrechtssatz Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Be... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/07 86/18/0207 2 Stammrechtssatz Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 29. Juli 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach dem Wiener Veranstaltungsgesetz für schuldig befunden und hiefür bestraft. Die dagegen von ihm erhobene Berufung wurde mit Bescheid der belangten Behörde vom 5. November 1993 als verspätet zurückgewiesen. In der Begründung: führte die belangte Behörde im wesentlichen aus, die Zustellung dieses Straferkenntnisses sei (im Wege der Hinterlegung) am 20. August 1... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0526/68 E 16. September 1968 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsfrist ist eine zwingende, auch durch Behörden nicht erstreckbare gesetzliche Frist. Selbst eine unrichtige Rechtsauskunft darüber seitens der Behörde vermag keine Erstreckung derselben zu erwirken. ... mehr lesen...
Mit dem - in Kopie der Beschwerde angeschlossenen - Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien vom 26. November 1991 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 17. Bezirk, vom 7. Oktober 1991 wegen Übertretung von § 367 Einleitungssatz GewO 1973 in Verbindung mit § 367 Z. 26 GewO 1973 im Zusammenhalt mit den Punkten 2, 4, 5 des Bescheides vom 21. Dezember 1990, Zl. MBA 17-Ba 20444/3/90, g... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 51 Abs 3 VStG, wonach die Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat auch mündlich eingebracht werden kann und es in diesem Fall keines begründeten Berufungsantrages bedarf, bietet als auf den besonderen Fall der Erhebung einer mündlichen Berufung abgestellte normative Anordnung keine Handhabe dafür, etwa auch i... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1991, Zlen. 90/19/0454, 0510, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 5. März 1990 teilweise Folge gegeben und dieses gemäß § 66 Abs. 4 AVG dahin abgeändert, daß der Spruch: nunmehr zu lauten habe: "Am 28.4.1989 stellten Organe des Arbeitsinspektorates Graz bei einer Kontrolle der ... mehr lesen...
Hinsichtlich der Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 28. Jänner 1991, Zl. 90/19/0453, 0509, verwiesen. Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde der Berufung des Beschwerdeführers gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 14. März 1990, mit dem der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 26 Abs. 2 zweiter Teilsatz des Arbeitszeitgesetzes bestraft worden war, keine Folge gegeben. Dagegen richtet sich die vorliegende Beschwerde,... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 4.5.1970, 561/69, VwSlg 7790 A/1970) kann eine Partei (hier der Beschwerdeführer) gegen einen Bescheid, der durch die Erlassung an eine andere Partei (hier das Arbeitsinspektorat Graz) bereits der Rechtswelt angehört, ab Kenntnis des Bescheidinhaltes Berufung erheben, auch wenn seine Erlassung gegenüber dem Rechtsmittelwerber noch nicht erfolgt ist. In diesem Fall erweist sich die Einbringung der Berufung vor der Zustellung des angefo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/07/24 91/19/0117 1 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E 4.5.1970, 561/69, VwSlg 7790 A/1970) kann eine Partei (hier der Beschwerdeführer) gegen einen Bescheid, der durch die Erlassung an eine andere Partei (hier das Arbeitsinspektorat Graz) bereits der Rechtswelt ange... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 16. November 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 28 Abs. 1 lit. a des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 218/1975, in der geltenden Fassung (AuslBG), schuldig erkannt, weil er am 17. Oktober 1988 zwei namentlich genannte ausländische Arbeitskräfte (Ungarn) in seinem Gewerbebetrieb in Wien VI, X-Straße, beschäftigt habe, für die weder eine Bes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Die zweiwöchige Berufungsfrist iSd § 51 Abs 3 VStG ist eine zwingende, auch durch die Beh nicht erstreckbare gesetzliche Frist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990090099.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 19. Oktober 1989 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 5 StVO 1960 schuldig erkannt und hiefür bestraft. Dieses Straferkenntnis wurde dem Beschwerdeführer am 31. Oktober 1989 zugestellt. Am 17. November 1989 überreichte der Beschwerdeführer bei der Erstbehörde eine mit 16. November 1989 datierte und als Einspruch bezeichnete Berufung gegen dieses Straferkenntnis. Mit Berufungsbescheid vom 29. Dezem... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;AVG §71;VStG §24;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wird der Berufungswerber an der Einhaltung der Berufungsfrist durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis ohne sein Verschulden gehindert, so führt dies nicht zu einer Verlängerung der Berufungsfrist. Derartige Umstände könnten lediglich im Rahmen eines Wi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs4;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0526/68 E 16. September 1968 RS 2 Stammrechtssatz Die Berufungsfrist ist eine zwingende, auch durch Behörden nicht erstreckbare gesetzliche Frist. Selbst eine unrichtige Rechtsauskunft darüber seitens der Behörde vermag keine Erstreckung derselben zu erwirken. ... mehr lesen...
Mit dem am 9. Mai 1984 mündlich verkündeten Straferkenntnis erkannte die Bundespolizeidirektion Wien-Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt den Beschwerdeführer schuldig, er habe als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws am 30. März 1984 um 8.20 Uhr in Wien 1, Bognergasse 4, die Geschwindigkeit nicht den Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepaßt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. a in Verbindung mit § 20 Abs. 1 StVO 1960 begangen. Gemäß §... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein mündlich verkündeter Bescheid gilt bereits mit seiner Verkündung als erlassen (Hinweis E 19.2.1951, 127/50, VwSlg 1941 A/1951). Die Zustellung einer schriftlichen Ausfertigung des Straferkenntnisses ist nur mehr für den Lauf der Rechtsmitte... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Wird ein Bescheid mündlich verkündet und auf Grund eines rechtzeitigen Verlanges gem § 62 Abs 3 AVG eine schriftliche Ausfertigung zugestellt, so beginnt die Rechtsmittelfrist erst mit der Zustellung der Ausfertigung (Hinweis E 25.6.1952, 2053/... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §46 Abs1;VStG §46 Abs2;VStG §51 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Gegen ein mündlich verkündetes und daher rechtlich existierendes Straferkenntnis kann auch schon vor der Zustellung der verlangten schriftlichen Ausfertigung zulässigerweise Berufung erhoben werden. D.h.: Wenngleich die Berufungsfrist gegen ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;AVG §71 Abs1;AVG §71 Abs2;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2206/59 E 7. Juli 1960 RS 1 Stammrechtssatz Im Verfahren wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die Partei an dem im Antrag vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund gebunden. Eine Auswechslung dieses Grundes im Berufungsverfahren ist rechtlich unzulässig. ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsstrafverfahren "gemäß § 68 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefo... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1VStG §51 Abs3
Rechtssatz: Ausführungen betreffend die mangels eines begründeten Berufungsantrages gegebene Unmöglichkeit einer Umdeutung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in eine Berufung gegen ein Straferkenntnis. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988020188.X03 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs5;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs3;VwGG §42 Abs2 litc Z3;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Behauptet ein Berufungswerber - entgegen der sich aus dem Poststempel ergebenden verspäteten Einringung seines Rechtsmittels - die Rechtzeitigkeit eben dieses Rechtsmittels und untermauert er seine Behauptung mit der Vorlage des Postaufgabescheines, au... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2059/63 E 29. Jänner 1964 RS 1 Stammrechtssatz Eine schriftliche Berufung muss nicht nur im allgemeinen Verwaltungsverfahren, sondern auch im Verwaltungsstrafverfahren einen begründeten Berufungsantrag enthalten (Hinweis E 9.4.1927, 573/26 VwSlg 14752 A/1927). European Ca... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3;VStG §51 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0345/64 E 12. Jänner 1965 VwSlg. 6544 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Auch eine telegrafisch eingebrachte Berufung muß einen begründeten Berufungsantrag enthalten. (Hinweis auf E vom 26.4.1962, Zl. 1398/60 und E vom 6.4.1962, Zl. 2180/60). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Ottakring, vom 9. April 1986 wurde der Beschwerdeführer wegen des Verstoßes einer Übertretung nach der StVO 1960 (Punkt 1) und zweier Übertretungen nach dem KFG 1967 (Punkte 2 und 3) verurteilt. Das Straferkenntnis vom 9. April 1986 wurde - wovon auch die beiden belangten Behörden ausgehen - trotz Ortsabwesenheit des Beschwerdeführers am 15. April 1986 beim Postamt hinterlegt, jedoch von diesem infolg... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Ist eine Bescheidzustellung zum Zeitpunkt der Zurückweisung der Berufung mangels Zustellung an den Beschuldigten bereits bewirkt, so ist die Zurückweisung unzulässig. Ob die Berufung mündlich oder schriftlich eingebracht wurde, macht keinen Unterschied, weil es allein um die Frage geht, ob ein zu erledigendes Rechtsmittel ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: PO §150;VStG §51 Abs3;ZustG §21;
Rechtssatz: Im Falle des Bestehens einer Postvollmacht für den Empfang von RSa-Briefen dürfen auch zu eigenen Handen zuzustellende Postsendungen an den Postbevollmächtigten abgegeben werden (Hinweis E 22.3.1982, 3635/80). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986030228.X01 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §19 Abs2;AVG §37;AVG §45 Abs3;AVG §63 Abs5 impl;AVG §66 Abs4;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Die Rechtzeitigkeit einer Berufung ist ein anderer Gegenstand als die den Gegenstand des Verfahrens bildende Verwaltungssache (hier: Strafbarkeit des Beschuldigten). Wird die Partei zur Wahrung des Parteiengehörs in der Frage der Rechtzeitigkeit der Berufung geladen, in der Ladung abe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §61 Abs2;AVG §61 Abs3;AVG §61 Abs4;AVG §62 Abs3;AVG §63 Abs5;VStG §51 Abs3;
Rechtssatz: Die Frist zur Erhebung der Berufung gegen einen mündlich verkündeten Bescheid (hier: Straferkenntnis) wird auch dann mit der Verkündung in Lauf gesetzt, wenn die Rechtsmittelbelehrung in dem Formular über die Beurkundung der Verkündung des Bescheides den Fristbeginn auf die Zustellung... mehr lesen...