Index: Polizeirecht - ProstG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3VStG §51 Abs3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0428/67 E 29. Jänner 1968 RS 2 Stammrechtssatz Innerhalb der Rechtsmittelfrist bei der Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat, zu Protokoll gegebene Berufungen bedürfen keines begründeten Berufungsantrages (Hinweis E 15.3.1961, 2075/60, VwSlg 5522 A/1961). ... mehr lesen...
Die Bundespolizeidirektion Wien - Bezirkspolizeikommissariat Innere Stadt sprach - nachdem eine Strafverfügung derselben Behörde zufolge rechtzeitigen Einspruches des Beschwerdeführers außer Kraft getreten war - mit Straferkenntnis vom 10. Juni 1975 aus, der Beschwerdeführer habe am 20. November 1974 um 23.25 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges in Wien I, Gluckgasse-Lobkowitzplatz, den Rechtsvorrang nicht beachtet und dadurch eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Index: StVO40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3 implizitVStG §49 Abs1VStG §51 Abs3 implizit Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2950/51 E 3. November 1952 VwSlg 2704 A/1952 RS 1 Stammrechtssatz Es ist nicht erforderlich, dass der Einspruch gegen eine Strafverfügung begründet sein muss, um deren Außerkraftsetzen zu bewirken. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3VStG §51 Abs3 Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):0429/670430/67
Rechtssatz: Innerhalb der Rechtsmittelfrist bei der Behörde, die das Straferkenntnis erlassen hat, zu Protokoll gegebene Berufungen bedürfen keines begründeten Berufungsantrages (Hinweis E 15.3.1961, 2075/60, VwSlg 5522 A/1961). ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs3AVG §71 Abs1AVG §71 Abs2VStG §51 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bleibt die Partei an dem im Antrag vorgebrachten Wiedereinsetzungsgrund gebunden. Eine Auswechslung dieses Grundes im Berufungsverfahren ist rechtlich unzulässig. European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...