Index
Verwaltungsverfahren - AVGNorm
AVG §71 Abs1Rechtssatz
Ausführungen betreffend die mangels eines begründeten Berufungsantrages gegebene Unmöglichkeit einer Umdeutung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in eine Berufung gegen ein Straferkenntnis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988020188.X03Im RIS seit
06.09.2019Zuletzt aktualisiert am
06.09.2019