RS Vwgh 1990/3/12 90/19/0066

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

BArbSchV §45 Abs4;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei den Übertretungen nach § 45 Abs 4 erster und zweiter Satz der BArbSchV handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190066.X01

Im RIS seit

12.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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