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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen §3;Rechtssatz
Eine Pflicht der Gemeinde zur Übersendung des Formulars für die Meldung des geernteten Lesegutes iSd § 3 Kellerbuch Ernte- und Bestandsmeldungen ist weder dem WeinG noch der genannten V zu entnehmen. Vielmehr ist es Sache des Besch, sich dieses Formular so rechtzeitig zu beschaffen, daß er den Bestimmungen des WeinG entsprechen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100214.X02Im RIS seit
19.03.1990