RS Vwgh 1990/3/12 90/19/0066

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Veröffentlicht am 12.03.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5 Abs1 idF 1987/516;

Rechtssatz

Bei Vorliegen eines Ungehorsamsdeliktes besteht von vornherein die Vermutung des Verschuldens (in Form fahrlässigen Verhaltens) des Täters, welche aber von ihm widerlegt werden kann (Hinweis E 24.5.1989, 89/02/0017).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190066.X02

Im RIS seit

12.03.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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