Index
L80402 Altstadterhaltung Ortsbildschutz KärntenNorm
BauRallg;Rechtssatz
Das bewilligungslose Errichten bewilligungspflichtiger Ankündigungsanlagen stellt, ähnlich wie das Errichten bewilligungspflichtiger baulicher Anlagen ohne die erforderliche Baubewilligung, ein Ungehorsamsdelikt dar, weil zum Tatbestand einer solchen Verwaltungsübertretung der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr nicht gehört.
Schlagworte
Bewilligungspflicht Bauwerk BauRallg4Andere Einzelfragen in besonderen Rechtsgebieten BaurechtBaupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990050043.X04Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2012