Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 2. Februar 1989 um 16.00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der angeführten Autobahn bei dem angeführten Autobahnkilometer in einer bestimmten Richtung fahrend die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50 km/h überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a St... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der durch Übertragung der Zuständigkeit nach § 29a VStG 1950 zuständig gewordenen Erstbehörde vom 24. Februar 1989 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt: "Sie haben am 5.7.1988 in der Zeit von 10.20 Uhr bis 10.50 Uhr und länger als Lenker des Pkw ... in .. auf dem ... -platz (Stand) im gekennzeichneten Halte/Parkverbotsbereich geparkt 'Ausgenommen Ladetätigkeit'. Zur besagten Zeit konnte keine Ladetätigkeit festgestellt werden. Sie haben dadurch... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 27. Oktober 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 28. Mai 1988 um 00.25 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw in einem bestimmten Ortsgebiet auf der näher bezeichneten Straßenstrecke in einer bestimmten Richtung vor dem der Hausnummer nach bezeichneten Haus in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand "(0,62 mg/l)" gelenkt. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs. 1 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretungen nach § 5 Abs. 1 StVO 1960 bestraft, weil sie 1. am 10. September 1989 um 0.35 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW von der "Albrecht-Ausfahrt" in die Reither-Spitzstraße in Seefeld bis zu ihrer Wohnung in Seefeld, Kalkkögelweg 363, gelenkt habe, obwohl sie sich bei dieser Fahrt in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befunden habe, und 2. am 10. September 198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0073 E 16. Dezember 1987 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses das Ausmaß der Überschreitung anzugeben. (Hinweis auf E vom 14.3.1984, 83/03/0292) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bedarf es im
Spruch: weder der Angabe der genauen Fahrlinie des Bestraften noch der Zeitpunkte des Beginnes und des Endes der Fahrt, weil die Erfordernisse der Konkretisierung von Tatzeit und Tatort nicht isoliert, sondern in Verbindung zueinand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung in ... auf ...-platz (Stand) läßt die Stelle, an der das KFZ vom Beschuldigten abgestellt wurde, nicht erkennen und ermöglicht daher auch nicht die abschließende Beurteilung in der Richtung, ob an dieser Stelle ein Verbot iSd § 24 Abs 1 lit a StVO bestanden hat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Angabe im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO " in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,62 mg/l) " läßt zufolge der in Beziehung zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol gesetzten Angabe der Maßeinheit in mg/Liter hinlänglich erkennen, daß es s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Handelt es sich um den Vorwurf, der Beschuldigte habe gegen ein Halte- und Parkverbot gem § 24 Abs 1 lit a StVO verstoßen, so kommt einer genauen Bezeichnung des Tatortes deshalb besondere Bedeutung zu, weil erst auf Grund dieser Angabe eine abschließende Beurteilung in der Richtung,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Schuldspruch die Unfallszeit noch als Lenkzeit und damit als Tatzeit angegeben, liegt darin in Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO keine Rechtswidrigkeit. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO kommt es bei der Umschreibung der Tatzeit im
Spruch: nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0115). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO bedarf es nicht der Angabe des Alkoholgehaltes, sei es des Blutes, sei es der Atemluft. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (siehe auch Tatbild) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 2. Februar 1989 um 16.00 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der angeführten Autobahn bei dem angeführten Autobahnkilometer in einer bestimmten Richtung fahrend die auf Autobahnen erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h um 50 km/h überschritten. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 20 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 3 lit. a St... mehr lesen...
In den von der belangten Behörde vorgelegten Akten des Verwaltungsstrafverfahrens findet sich eine am 24. Oktober 1988 aufgenommene Strafverhandlungsschrift, aufgenommen unter Verwendung eines Formulars entsprechend dem Formular 26 der Verwaltungsformularverordnung 1985. In dem dem mündlich verkündeten Straferkenntnis gewidmeten Abschnitt nach § 44 a lit. a VStG 1950 wurde lediglich ausgefüllt "Übertr. KFG". Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid wurde die Berufung gegen das Straf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a lit a VStG mit " Übertr KFG " läßt keine als erwiesen angenommene Tat erkennen. Daran ändert auch eine in einer Ladung enthaltene Umschreibung der den Gegenstand des Verwaltungsstrafverfahrens bildenden Tat nichts. Schlagwort... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0073 E 16. Dezember 1987 RS 5 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO ist es nicht erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses das Ausmaß der Überschreitung anzugeben. (Hinweis auf E vom 14.3.1984, 83/03/0292) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bedarf es im
Spruch: weder der Angabe der genauen Fahrlinie des Bestraften noch der Zeitpunkte des Beginnes und des Endes der Fahrt, weil die Erfordernisse der Konkretisierung von Tatzeit und Tatort nicht isoliert, sondern in Verbindung zueinand... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatortumschreibung in ... auf ...-platz (Stand) läßt die Stelle, an der das KFZ vom Beschuldigten abgestellt wurde, nicht erkennen und ermöglicht daher auch nicht die abschließende Beurteilung in der Richtung, ob an dieser Stelle ein Verbot iSd § 24 Abs 1 lit a StVO bestanden hat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Angabe im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO " in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand (0,62 mg/l) " läßt zufolge der in Beziehung zu einer Beeinträchtigung durch Alkohol gesetzten Angabe der Maßeinheit in mg/Liter hinlänglich erkennen, daß es s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Handelt es sich um den Vorwurf, der Beschuldigte habe gegen ein Halte- und Parkverbot gem § 24 Abs 1 lit a StVO verstoßen, so kommt einer genauen Bezeichnung des Tatortes deshalb besondere Bedeutung zu, weil erst auf Grund dieser Angabe eine abschließende Beurteilung in der Richtung,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird im Schuldspruch die Unfallszeit noch als Lenkzeit und damit als Tatzeit angegeben, liegt darin in Ansehung der Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO keine Rechtswidrigkeit. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO kommt es bei der Umschreibung der Tatzeit im
Spruch: nicht auf die exakte Angabe der jeweiligen Minute an (Hinweis E 29.3.1989, 88/03/0115). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit
Tatbild ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Schuldspruch wegen einer Verwaltungsübertretung nach § 5 Abs 1 StVO bedarf es nicht der Angabe des Alkoholgehaltes, sei es des Blutes, sei es der Atemluft. Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der
Konkretisierung (siehe auch Tatbild) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, A-Straße m-n, 36 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese u... mehr lesen...