Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft A (BH) vom 30. März 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer, nachdem eine an ihn gerichtete Strafverfügung vom 10. Jänner 1989 infolge Einspruches außer Kraft getreten ist, schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Arbeitgeber - wie anläßlich einer am 24. Oktober 1988 bei der Baustelle LKH A vorgenommenen Überprüfung festgestellt worden sei - nicht für die Einhaltung nachstehender Arbeitnehmerschutzbestimmungen gesorgt: Es seien "... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, E-Gasse n, 47 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese um 1... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. September 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Baugesellschaft m.b.H. und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, daß bei den Bauarbeiten zur Errichtung einer Trinkwasserleitung in A die 1,75 m tiefe und 70-80 cm breite Künette in verfestigtem Schotter und Erd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz vom 5. Oktober 1988 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und gemäß § 9 VStG verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher der N Malerei GmbH & Co KG in Linz, X-Straße, und somit als Arbeitgeber zu verantworten, daß am 20. Juli 1988 auf einer näher bezeichneten Baustelle ein Arbeitnehmer der genannten Gesellschaft "auf einem Stahlrohrgerüst (2 Etagen) mi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 25. April 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der D-AG mit dem Sitz in X, in der Filiale Wien 14, A-Straße m-n, 36 namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese u... mehr lesen...
I. 1. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 20. September 1989 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der A-Baugesellschaft m.b.H. und somit als das gemäß § 9 VStG 1950 zur Vertretung nach außen berufenes Organ dieser Gesellschaft zu verantworten, daß bei den Bauarbeiten zur Errichtung einer Trinkwasserleitung in A die 1,75 m tiefe und 70-80 cm breite Künette in verfestigtem Schotter und Erd... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 24. Februar 1988 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen nach § 27 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 des Arbeitsruhegesetzes bestraft, weil er am 28. Februar 1987 (Samstag) als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma M-AG mit dem Sitz in N in der Filiale "Wien, E-platz 12", siebzehn namentlich angeführten Arbeitnehmern die gesetzliche Wochenendruhe ab 13.00 Uhr insofern nicht gewährt habe, als diese mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §46 Abs6;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 90/19/0079 2 Stammrechtssatz Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG als Verwaltungsübertretung strafbaren Verstoßes gegen die Bestimmung des § 46 Abs 6 AAV gehört es auch, daß die nicht vorschriftsgemäße Gerüstlage über Gewäss... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: AnwBl 1991/12, 924; Rechtssatz: Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der genannten Bestimmung erforderlichen Tatbestandselemente müssen daher auch bei der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat im Sinne des § 44 lit a VStG im
Spruch: des Str... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/26 90/19/0048 1 Stammrechtssatz § 44a lit a VStG bestimmt, daß der
Spruch: , wenn er nicht auf Einstellung lautet, DIE ALS ERWIESEN ANGENOMMENE TAT zu enthalten hat. Dh, daß jene Tat im
Spruch: so eindeutig umschrieben sein muß, daß kein Zweifel darüber besteht, wofür der Täter bestraft worden ist. Der zitierten ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/02 90/19/0053 3 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 9 Abs 6 VStG setzt die rechtswirksame Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten sowie die vorsätzliche Nichtverhinderung der vom verantwortlichen Beauftragten begangenen Tat voraus. Diese für die strafrechtliche Haftung nach der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/02/0053 E VS 3. Oktober 1985 VwSlg 11894 A/1985 RS 2 Stammrechtssatz Der Vorschrift des § 44 a lit a VStG ist dann entsprochen, wenn a) im
Spruch: des Straferkenntnisses dem Beschuldigten die Tat in so konkretisierter Umschreibung vorgeworfen ist, daß er (im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren, gegebenen... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 11. November 1987 um 14.19 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der näher bezeichneten Autobahn gelenkt. Auf einer hinsichtlich des Beginnes und des Endes durch die Anführung der betreffenden Straßenkilometer bezeichneten Strecke habe er die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h um mindestens 70 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechts... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 1. März 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 22. April 1987 um 19.15 Uhr in der Reitschulgasse in Graz einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und auf Höhe des Hauses Nr. m einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und 1) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten, 2) es unterlassen, da nur Sachschaden entstanden sei, den Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden, 3... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark erstattete am 30. März 1988 die Anzeige, Hannes Sch. habe am 30. März 1988 gegen 14,50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug (Lkw und Tiefladeanhänger: Zulassungsbesitzer Firma Konrad P. - Konrad P. ist der Beschwerdeführer -, Nah- und Fernverkehr, etabliert in ...) auf der Landesstraße 615 ... gelenkt, obwohl 1) laut Ausnahmegenehmigung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Februa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Mai 1986 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 28. Mai 1985 - die Beschwerdeführerin schuldig, sie sei am 28. November 1984 um 08.55 Uhr in Wien XXI, Franz-Jonas-Platz nächst der Haltestelle der Straßenbahnlinie 31/5, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Erstbehörde vom 3. August 1988 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 11. November 1987 um 14.19 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW auf der näher bezeichneten Autobahn gelenkt. Auf einer hinsichtlich des Beginnes und des Endes durch die Anführung der betreffenden Straßenkilometer bezeichneten Strecke habe er die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 km/h um mindestens 70 km/h überschritten. Er habe dadurch die Rechts... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung sprach mit Straferkenntnis vom 1. März 1988 aus, der Beschwerdeführer habe am 22. April 1987 um 19.15 Uhr in der Reitschulgasse in Graz einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw gelenkt und auf Höhe des Hauses Nr. m einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht und 1) nicht sofort sein Fahrzeug angehalten, 2) es unterlassen, da nur Sachschaden entstanden sei, den Unfall ohne unnötigen Aufschub der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden, 3... mehr lesen...
Ein Beamter der Verkehrsabteilung des Landesgendarmeriekommandos für Steiermark erstattete am 30. März 1988 die Anzeige, Hannes Sch. habe am 30. März 1988 gegen 14,50 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftwagenzug (Lkw und Tiefladeanhänger: Zulassungsbesitzer Firma Konrad P. - Konrad P. ist der Beschwerdeführer -, Nah- und Fernverkehr, etabliert in ...) auf der Landesstraße 615 ... gelenkt, obwohl 1) laut Ausnahmegenehmigung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 10. Februa... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 20. Mai 1986 erkannte die Wiener Landesregierung - unter teilweiser Neufassung des Spruches des Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Floridsdorf, vom 28. Mai 1985 - die Beschwerdeführerin schuldig, sie sei am 28. November 1984 um 08.55 Uhr in Wien XXI, Franz-Jonas-Platz nächst der Haltestelle der Straßenbahnlinie 31/5, als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw's an einem Verkehrsunfa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 25. August 1988 wurden dem Beschwerdeführer vier als erwiesen angenommene Taten zum Vorwurf gemacht, wodurch er die Verwaltungsvorschriften der §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1, 4 Abs. 5 und 4 Abs. 1 lit. c der Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) verletzt habe. Es wurden Geld- und Ersatzarreststrafen auf Grund der folgenden angewendeten Gesetzesbestimmungen (in der Reihenfolge der oben genannten verletzten Verwaltungsvorschriften) verhängt:... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Ausf, daß die Tatortangabe Wien 21, Franz Jonas Platz nächst der Haltestelle der Straßenbahnlinie 31/5 (hier bei einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO) fallbezogen als ausreichend konkretisiert anzusehen ist. Schlagworte "Die als erwiesen angenomme... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §13 Abs1;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Ein Schuldspruch nach § 13 Abs 1 StVO kann sich, was die Tathandlung betrifft, auf die Wiedergabe des Gesetzeswortlautes beschränken (Hinweis E 4.7.1962, 448/62, E 26.9.1962, 803/62). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990180001.X04 ... mehr lesen...