Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §20 Abs2;Rechtssatz
Die Anführung der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Zirkaangabe ist angesichts einer Überschreitung im Ausmaß von 47 km/h unbedenklich.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990020045.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
18.06.2009