RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0045

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §52 Z10a idF 1964/204 ;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Rechtssatz

Die Anführung der Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Zirkaangabe ist angesichts einer Überschreitung im Ausmaß von 47 km/h unbedenklich.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020045.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten