RS Vwgh 1990/8/29 90/02/0044

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Veröffentlicht am 29.08.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §16 Abs2 litb;
StVO 1960 §99 Abs3 lita idF 1971/274;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 3161/80 E 15. Mai 1981 RS 3

Stammrechtssatz

Auch auf die Fahrgeschwindigkeit der an einem Überholvorgang beteiligten Fahrzeug kann es im Einzelfall bei der Beurteilung der Frage, ob dem § 16 Abs 2 lit b StVO 1960 zuwider gehandelt wurde, ankommen. Etwa dann, wenn fraglich ist, ob die Überholstrecke, dessen Länge u.a. von den jeweiligen Fahrgeschwindigkeiten abhängig ist, im Bereich ein

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990020044.X07

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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