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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/02/0131Rechtssatz
Wird die einem Beschuldigten gemäß § 18 Abs 1 StVO angelastete Tat noch näher damit umschrieben, daß der Beschuldigte bei einer Fahrgeschwindigkeit von ca 60 km/h einen Abstand von ca 1 m zu dem vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten habe, so ist der Beschuldigte im Lichte der Rsp des VwGH zu
§ 44a lit a VStG (Hinweis E 3.10.1985, 82/03/0112, VwSlg 11894 A/1985) in seinen Verteidigungsrechten nicht beeinträchtigt (Hinweis E 9.11.1984, 84/02B/0064).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020221.X04Im RIS seit
12.06.2001