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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §2;Rechtssatz
Durch die - entbehrliche - Anführung des Ausmaßes der Überladung wird der Besch in keinem Recht verletzt (Hinweis E 17.2.1988, 87/03/0167).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)Mängel im SpruchMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020208.X04Im RIS seit
02.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.09.2009