Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §17 Abs1;StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;StVO 1960 §44 Abs1;VStG;VwRallg;
Rechtssatz: Das Recht auf Akteneinsicht in einem Verwaltungsstrafverfahren umfaßt nicht die Einsicht in die Akten über die Erlassung der generellen
Norm: , deren Übertretung dem Betreffenden zur Last gelegt wird (Hinweis E 15.2.1991, 87/18/0006; h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/27 88/04/0015 1 Stammrechtssatz Sache iSd § 66 Abs 4 AVG ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat (Hinweis E 29.11.1971, 1957/70, VwSlg 8123 A/1971). Im Verwaltungsstrafverfahren ist daher die Berufungsbehörde nicht berechtigt, in ihrem B... mehr lesen...
Index: L67008 Ausländergrunderwerb Grundverkehr Vorarlberg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GVG Vlbg 1977 §17 Abs1 litb;GVG Vlbg 1977 §3 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/04/30 92/02/0103 1 Stammrechtssatz Ein "Dauerdelikt" liegt nach der Rechtsprechung des VwGH nur dann vor, wenn nicht nur die Herbeiführung, sondern auch die Aufrechterhaltung des herbe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 4. Juli 1990 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der Kommanditgesellschaft Hotel X dafür verantwortlich, daß die Betriebsanlage in M, F 285, nach Änderung der Heizungsanlage durch Austausch des Heizkessels sowie Ausbau des nordseitigen Hoteltraktes im Spitzboden vom 21. November 1989 bis 13. Februar 1990 betrieben worden sei, ohne daß hiefür eine gewerbebehördliche Ge... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1991, Zl. 91/04/0208, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Juni 1991 ergangenen Bescheid vom 2. März 1992 erkannte der Landeshauptmann von Wien den Beschwerdeführer schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 der D-Gesellschaft m.b.H. zu verantw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1990 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses vom 1. Oktober 1990 - schuldig erkannt, er habe, wie von einem Organ des Marktamtes festgestellt worden sei, am 7. April 1990 mit seinem Pkw, Kennzeichen K nnn.nnn, im Marktgebiet ohne Zuweisung einen Marktstandplatz belegt. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 30 Abs. 1 der Markt... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Februar 1990 enthält im Spruchteil nach § 44a Z. 1 VStG folgenden Abspruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in W, G-Gasse 51, wie anläßlich von Erhebungen durch die MA 36-A am 24.8., 25.8. und 1.9.1989 festgestellt wurde, nachstehende Auflagen der rechtskräftigen Bescheide nicht eingehalten waren, und zwar A. Bescheid vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ... mehr lesen...
Mit dem als Ersatzbescheid für den mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 5. November 1991, Zl. 91/04/0208, wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehobenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 10. Juni 1991 ergangenen Bescheid vom 2. März 1992 erkannte der Landeshauptmann von Wien den Beschwerdeführer schuldig, als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1950 der D-Gesellschaft m.b.H. zu verantw... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. November 1990 wurde der Beschwerdeführer - in diesbezüglicher Bestätigung des Straferkenntnisses vom 1. Oktober 1990 - schuldig erkannt, er habe, wie von einem Organ des Marktamtes festgestellt worden sei, am 7. April 1990 mit seinem Pkw, Kennzeichen K nnn.nnn, im Marktgebiet ohne Zuweisung einen Marktstandplatz belegt. Der Beschwerdeführer habe dadurch die Rechtsvorschriften des § 30 Abs. 1 der Markt... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 28. Februar 1990 enthält im Spruchteil nach § 44a Z. 1 VStG folgenden Abspruch: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der X-Gesellschaft m.b.H. & Co. KG zu verantworten, daß in der Betriebsanlage in W, G-Gasse 51, wie anläßlich von Erhebungen durch die MA 36-A am 24.8., 25.8. und 1.9.1989 festgestellt wurde, nachstehende Auflagen der rechtskräftigen Bescheide nicht eingehalten waren, und zwar A. Bescheid vo... mehr lesen...
Index: L71062 Marktordnungen Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §331;GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399;MO Villach 1979 §30 Z1;MO Villach 1979 §4 Abs1;MO Villach 1979 §4 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 30 Z 1 Villacher Marktordnung ist unter Bedachtnahme auf § 4 Abs 1 und Abs 3 legcit im
Spruch: des Straferkenntnisses durch die Angabe der Uhrzeit zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §359 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §77 idF 1988/399;VStG §44a Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0249 4 Stammrechtssatz Ein Bescheid, der in Ansehung der einen Teil des Straftatbestandes bildenden Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides keine wör... mehr lesen...
Index: L71062 Marktordnungen Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §331;GewO 1973 §368 Z16 idF 1988/399;MO Villach 1979 §30 Z1;MO Villach 1979 §4 Abs1;MO Villach 1979 §4 Abs3;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Eine Verwaltungsübertretung nach § 30 Z 1 Villacher Marktordnung ist unter Bedachtnahme auf § 4 Abs 1 und Abs 3 legcit im
Spruch: des Straferkenntnisses durch die Angabe der Uhrzeit zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VStG §9 Abs3;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/30 90/04/0190 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob der Beschuldigte die Tat in eigener Verantwortung oder als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer Gesellschaft oder als verantwortlicher Beauftragter zu verantworten hat, ist nicht Sachverhaltselement der ihm zur Last ge... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §359 idF 1988/399;GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §77 idF 1988/399;VStG §44a Z1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/19 89/04/0249 4 Stammrechtssatz Ein Bescheid, der in Ansehung der einen Teil des Straftatbestandes bildenden Auflagen des Betriebsanlagengenehmigungsbescheides keine wör... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1989, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Jänner 1989, legte das (Wiener) Magistratische Bezirksamt für den 6./7. Bezirk dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 19. April 1988 um 15.30 Uhr im Gemeindegebiet Wien 14 eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forstraße, nämlich die Karl Bekehrtystraße, mit einem dem Kennzeichen nach besti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 litb Z1 idF 1987/576;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da im Zuge von Forststraßen nur selten markante Orientierungspunkte wie Ordnungsnummern, Kreuzungsbereiche oder Baulichkeiten vorhanden sind, entspricht bei einer Verwaltungsübertretung gem § 174 Abs 4 lit b Z 1 ForstG 1975 die Festlegung der Örtlichkeit im erhobenen Tatvorwurf mit "eine für... mehr lesen...
1.0. Aus der Beschwerde und dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Dezember 1989, ergibt sich nachstehender Sachverhalt: 1.1. Mit Straferkenntnis vom 11. Jänner 1989, legte das (Wiener) Magistratische Bezirksamt für den 6./7. Bezirk dem Beschwerdeführer zur Last, er habe am 19. April 1988 um 15.30 Uhr im Gemeindegebiet Wien 14 eine für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forstraße, nämlich die Karl Bekehrtystraße, mit einem dem Kennzeichen nach besti... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §174 Abs4 litb Z1 idF 1987/576;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Da im Zuge von Forststraßen nur selten markante Orientierungspunkte wie Ordnungsnummern, Kreuzungsbereiche oder Baulichkeiten vorhanden sind, entspricht bei einer Verwaltungsübertretung gem § 174 Abs 4 lit b Z 1 ForstG 1975 die Festlegung der Örtlichkeit im erhobenen Tatvorwurf mit "eine für... mehr lesen...
I 1. Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz vom 9. April 1990 wurde über den Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 18 Abs. 1 zweiter Fall Arbeitsinspektionsgesetz 1974 (ArbIG 1974) eine Geldstrafe verhängt, weil er am 26. November 1989 in der Zeit von 19.00 Uhr bis 19.50 Uhr als Prokurist einer näher genannten Gesellschaft mbH. die Aufgaben des Arbeitsinspektors bei einer Ausstellung dieser Gesellschaft an einem näher genannten Ort in Wien I dadurch vereitelt hab... mehr lesen...
I. 1. Mit Straferkenntnis der BH Mödling vom 6. März 1990, Zl. 3-234-88, wurde die Beschwerdeführerin als verantwortliche Beauftragte einer näher bezeichneten Gesellschaft mbH mit dem Standort in B schuldig erkannt, sie habe Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen, indem I) bei drei namentlich genannten Lenkern die Einsatzzeit vom 19. August 1988, 07.00 Uhr bis 21. August 1988, 17.00 Uhr und II) bei einem namentlich bezeichneten Lenker die Lenkzeit am 20. August ... mehr lesen...
I. 1. Mit Schreiben vom 18. September 1989 beantragte das Arbeitsinspektorat, gegen das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen der Übertretung des § 62 Abs. 2 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 AAV gemäß § 31 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 7 Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) eine Geldstrafe von S 5.000,-- zu verhängen. Anläßlich einer am 10. August 1989 durchgeführten Überprüfung auf der Baustelle X-Sperre sei festgestellt worden, d... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen des "Magistrates der Stadt Wiener Neustadt" vom 19. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Öffnungszeitengesetzes bestraft, weil er es als zur Einhaltung dieses Gesetzes für näher bezeichnete, in Wiener Neustadt gelegene Filialen der B AG bestellter Beauftragter zu verantworten habe, daß die genannten Filialen sowohl am Freitag, dem 21. Dezember 1990, bis 20.00 Uhr, als auch am Samstag, dem 22. Dezember 1990, bis 17.00 Uhr offengehalten... mehr lesen...
I. 1. Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 5. Oktober 1989, Zl. 87/08/0154, hingewiesen, mit dem der im Instanzenzug ergangene Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 16. Juni 1987 wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben wurde. Mit diesem Bescheid war gegen den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 9 in Verbindung mit § 28 Arbeitszeitgesetz eine Geldstrafe verhängt worden, weil er es als... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/04 90/19/0558 1 Stammrechtssatz Als Ort der Übertretung ist jener Ort anzusehen, an dem die gesetzliche Vorsorgehandlung unterlassen wurde (Hinweis E 13.6.1989, 88/08/0150). Dieser Ort ist der Sitz der Unternehmensführung; dort müssen demnach die zur Einhaltung des AZG erforderlic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ArbIG 1974 §18 Abs1;ArbIG 1974 §3 Abs1;VStG §44a litb;
Rechtssatz: § 3 Abs 1 ArbIG bildet keinen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung, sodaß ein zu Unrecht erfolgtes - weil auf keinerlei sachverhaltsmäßige Anhaltspunkte zu stützendes - Mitzitieren dieser Bestimmung als verletzte Verwaltungsvorschrift im
Spruch: nicht schadet. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: ASchG 1972 §31 Abs2;GewO 1973 §39 Abs1;VStG §44a lita;VStG §9 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/17 90/19/0469 5 Stammrechtssatz Der Umstand, ob der Beschuldigte die Tat in der Eigenschaft als gewerberechtlicher Geschäftsführer oder als verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 VStG oder als Bevollmächtigter iS... mehr lesen...
Mit Straferkenntnissen des "Magistrates der Stadt Wiener Neustadt" vom 19. November 1991 wurde der Beschwerdeführer wegen Übertretungen des Öffnungszeitengesetzes bestraft, weil er es als zur Einhaltung dieses Gesetzes für näher bezeichnete, in Wiener Neustadt gelegene Filialen der B AG bestellter Beauftragter zu verantworten habe, daß die genannten Filialen sowohl am Freitag, dem 21. Dezember 1990, bis 20.00 Uhr, als auch am Samstag, dem 22. Dezember 1990, bis 17.00 Uhr offengehalten... mehr lesen...