Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist die Type des überladenen Kraftfahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal, sodaß deren Anführung im
Spruch: des Straferkenntnisses gemäß § 44a lit a VStG nicht erforderlich ist. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung gemäß § 103 Abs 1 Z 1 iVm § 101 Abs 1 lit a KFG ist die Type des überladenen Kraftfahrzeuges kein Tatbestandsmerkmal, sodaß deren Anführung im
Spruch: des Straferkenntnisses gemäß § 44a lit a VStG nicht erforderlich ist. ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, daß er in der Zeit vom 3. Mai 1991 bis zumindest 5. Juli 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1 KG S Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990 die ... mehr lesen...
Mit Strafverfügung der Bezirkshauptmannschft Bruck an der Mur vom 9. Oktober 1989 wurde über den Beschwerdeführer eine Geldstrafe in der Höhe von S 3.000,-- (Ersatzarrest 6 Tage) verhängt, weil er seit 1. November 1981 bis dato das auf dem Grundstück Nr. 1134/12 der KG R befindliche Wohnhaus benutzt habe, obwohl keine Benützungsbewilligung erteilt worden sei. Aufgrund des Einspruchs des Beschwerdeführers wurde das ordentliche Verfahren eingeleitet. Mit Straferkenntnis der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisses vom 10. Oktober 1991, Zl. 91/06/0137, vom 23. Jänner 1992, Zl. 91/06/0186 und vom heutigen Tage, Zl. 92/06/0087, verwiesen. Gegenstand dieser Erkenntnisse waren drei Verwaltungsstrafverfahren, in welchen der Beschwerdeführer wegen der Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf der Grundparzelle Nr. n1, KG S ohne die erforderliche Baubewilligung mit erheblichen Geldstrafen belegt wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (Hinweis E 11.4.1986, 86/18/0051, 0052) doch erfaßt unabhängig davon die Bestrafung eines fortgesetzten Deliktes erst allenfalls später bekannt gewordene Einzeltathandlungen bis zum Zeitpunkt der Fällung (Zustellung) des erstinstanzlichen Straferkenntnisses (Hinweis E 22.9.1992, 92/06/0087). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit fortgesetz... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 19. September 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, dadurch, daß er in der Zeit vom 3. Mai 1991 bis zumindest 5. Juli 1991 auf seiner Grundparzelle Nr. n1 KG S Arbeiten zur Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftgebäudes durchgeführt habe, obwohl für dieses bewilligungspflichtige Bauvorhaben keine rechtskräftige Baubewilligung vorlag und überdies mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde S vom 2. April 1990 die ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf die hg. Erkenntnisses vom 10. Oktober 1991, Zl. 91/06/0137, vom 23. Jänner 1992, Zl. 91/06/0186 und vom heutigen Tage, Zl. 92/06/0087, verwiesen. Gegenstand dieser Erkenntnisse waren drei Verwaltungsstrafverfahren, in welchen der Beschwerdeführer wegen der Errichtung eines Wohn- und Wirtschaftsgebäudes auf der Grundparzelle Nr. n1, KG S ohne die erforderliche Baubewilligung mit erheblichen Geldstrafen belegt wurde. Im gegenständlichen Verfahren wurde der... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BauO Stmk 1968 §69 Abs3;BauO Stmk 1968 §73 Abs1;BauRallg;VStG §44a lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Eine Bestrafung wegen Benützen eines Gebäudes ohne Benützungsbewilligung setzt eine rechtskräftige Baubewilligung ... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 4 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: BauO Tir 1989 §25 lita;BauO Tir 1989 §53 Abs1 lita;VStG §22 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/22 92/06/0087 4 Stammrechtssatz Bei einem fortgesetzten Delikt ist zwar eine kalendermäßig eindeutige Umschreibung des Tatraumes erforderlich (... mehr lesen...
Der am 26. März 1964 geborene Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der L-Gesellschaft m.b.H., die als Pächterin das Gastgewerbe in der Betriebsart Kaffeehaus in S ausübt. Laut "Anzeigebericht" vom 11. Mai 1989 sei anläßlich einer Preiskontrolle am 14. März 1989 im Betrieb des Beschwerdeführers, Kaffee "N", in Anwesenheit der Auskunftsperson M, Lehrling, die dienstliche Wahrnehmung gemacht worden, daß gemäß § 11b Abs. 1 PreisG der Vorschrift, in Gastgewerbebetrie... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat das Schreiben vom 18. April 1990 an den Generalkonsul der Republik Österreich in Zürich abgesendet, welches folgenden Briefkopf unter einem Wappen enthält: "DR. A DEI OMNIPOTENTIS GRATIA ARCHIEPISCOPUS TITULARIS STRYKOWIENSIS" Am Ende des Schreibens findet sich die Unterschrift des Beschwerdeführers mit der in Maschinschrift beigesetzten Namensbezeichnung: "(Mgr.Dr. A) Erzbischof von Strykow" Mit Bescheid des Magistrates der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild der dem Besch angelasteten Verwaltungsübertretung nach § 109 Abs 2 UOG kommt es ausschließlich darauf an, daß ein akademischer Grad vom Täter unberechtigt geführt wird. Zur Konkretisierung des Tatbildes ist daher nach § 44 VStG die als erwiesen angenommene Tat nach TATORT und Tatzeit DER... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 2 Stammrechtssatz Die Berufungsbehörde kann, wenn sie die Umschreibung der Tat in einem Straferkenntnis der Unterbehörde für unzureichend hält, die Tat in ihrem Bescheid näher umschreiben und (auch zeitlich) präzisieren. Aus diesem Grunde ist die Berufungsbehörde auch berechtig... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/23 88/17/0010 5 Stammrechtssatz Die Behörde ist verpflichtet, dem Beschuldigten einerseits die als erwiesen angenommene Tat, andererseits die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, richtig und vollständig vorzuhalten. Im Hinblick auf den auf solche Weise klar abgegrenzten Schuldspruch muß ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat das Schreiben vom 18. April 1990 an den Generalkonsul der Republik Österreich in Zürich abgesendet, welches folgenden Briefkopf unter einem Wappen enthält: "DR. A DEI OMNIPOTENTIS GRATIA ARCHIEPISCOPUS TITULARIS STRYKOWIENSIS" Am Ende des Schreibens findet sich die Unterschrift des Beschwerdeführers mit der in Maschinschrift beigesetzten Namensbezeichnung: "(Mgr.Dr. A) Erzbischof von Strykow" Mit Bescheid des Magistrates der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Ort der Tat ist dafür wesentlich, ob die Verwaltungsübertretung als im Inland begangen iSd § 2 Abs 2 VStG angesehen werden kann. Die Feststellung des Tatortes des Führens des akademischen Grades ist für die Beurteilung der inländischen Strafbarkeit der Tathandlung von entscheidender Bed... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Nach dem Tatbild der dem Besch angelasteten Verwaltungsübertretung nach § 109 Abs 2 UOG kommt es ausschließlich darauf an, daß ein akademischer Grad vom Täter unberechtigt geführt wird. Zur Konkretisierung des Tatbildes ist daher nach § 44 VStG die als erwiesen angenommene Tat nach TATORT und Tatzeit DER... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation
Norm: UOG 1975 §109 Abs2;VStG §2 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Ort der Tat ist dafür wesentlich, ob die Verwaltungsübertretung als im Inland begangen iSd § 2 Abs 2 VStG angesehen werden kann. Die Feststellung des Tatortes des Führens des akademischen Grades ist für die Beurteilung der inländischen Strafbarkeit der Tathandlung von entscheidender Bed... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer bestraft, weil er "als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der Firma J Warenhandelsges.m.b.H. mit dem Standort in B, die auf den beiliegenden Kopien angeführten insgesamt 304 Personen in den angegebenen Zeiträumen mit Heimarbeit beschäftigt (hat), wobei folgende Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes nicht eingehalten wurden: 1) Gemäß § 7 Abs. 1 HAG sind Auftraggeber verpflichtet, eine fortlaufend... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;
Rechtssatz: Enthält die Tatumschreibung im
Spruch: des Strafbescheides einen Alternativvorwurf (argumentum "bzw"), so liegt ein Verstoß gegen § 44a lit a VStG vor (Hinweis E 12.3.1992, 91/06/0161). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992180180.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der "Fa. B Teppichhandels GesmbH, W, L-Gasse 11", der Frau M, W, Y-Straße 14/1/5, auf Kommission insgesamt 78 Teppiche (Teppiche, Läufer, Brücken, inkl. fünf Stück Autofußmatten im Gesamtwert von ca. S 1,700.000,--) überlassen, die von dieser am 19. Mai 1990 in A, S-Straße Nr. 214, dem Dr. J und am 22. Mai 1990 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 19. Juli 1990 um 11.35 Uhr in seiner Garage in R 5, bei einem mit der Marke und den Daten der Begutachtungsplakette bezeichneten PKW Spenglerarbeiten durchgeführt, ohne daß er im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" gemäß § 94 Z. 74 GewO 1973 gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Ab... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 31. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als handels- und gewerberechtlicher Geschäftsführer der "Fa. B Teppichhandels GesmbH, W, L-Gasse 11", der Frau M, W, Y-Straße 14/1/5, auf Kommission insgesamt 78 Teppiche (Teppiche, Läufer, Brücken, inkl. fünf Stück Autofußmatten im Gesamtwert von ca. S 1,700.000,--) überlassen, die von dieser am 19. Mai 1990 in A, S-Straße Nr. 214, dem Dr. J und am 22. Mai 1990 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters zu der du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §94 Z74;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Spruchteil nach § 44a Z 1 VStG wurde zwar festgestellt, daß der Beschuldigte nicht im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" im Sinne des § 94 Z 74 GewO 1973 gewesen sei. Diese Aussage über den Nichtbesitz einer solchen Gewerbeberechtigung sagt allerdings... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 18. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe am 19. Juli 1990 um 11.35 Uhr in seiner Garage in R 5, bei einem mit der Marke und den Daten der Begutachtungsplakette bezeichneten PKW Spenglerarbeiten durchgeführt, ohne daß er im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" gemäß § 94 Z. 74 GewO 1973 gewesen sei. Er habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 366 Ab... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a lita;VStG §44a Z1;VStG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/02/06 89/04/0184 3 Stammrechtssatz Ein wegen Beihilfe gemäß § 7 VStG verurteilendes Straferkenntnis hat somit in seinem § 44 a lit a VStG betreffenden Spruchteil unter anderem sowohl jene Tatumstände in konkretisierter Form zu umschreiben, welche eine Zuordnung der Tat des Haupttäters zu der du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 idF 1988/399;GewO 1973 §94 Z74;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Im Spruchteil nach § 44a Z 1 VStG wurde zwar festgestellt, daß der Beschuldigte nicht im Besitz einer Gewerbeberechtigung für das Handwerk "Spengler" im Sinne des § 94 Z 74 GewO 1973 gewesen sei. Diese Aussage über den Nichtbesitz einer solchen Gewerbeberechtigung sagt allerdings... mehr lesen...