RS Vwgh 1992/10/21 92/02/0183

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Veröffentlicht am 21.10.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §9 Abs2;
StVO 1960 §99 Abs2 litc;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Der Spruch betreffend eine in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit c StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse bzw die besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern ausmachen (Hinweis E 20.2.1991, 90/02/0198).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020183.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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