Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §21 Abs6;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Lautet der Schuldvorwurf (im
Spruch: des Bescheides), daß der Besch den am 14.5.1992 festgestellten rechtswidrigen Zustand (Nichteinhaltung von Vorschriften der AAV) zu verantworten habe, wobei er für seine Beseitigung vor der Feststellung am 14.5.1992 zu sorgen gehabt hätte, so ist die Tatzeit damit ausreichend k... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 5 Stammrechtssatz Wird bei der Bezeichnung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift (§ 44a lit b VStG) eine
Norm: mitzitiert, die vom Besch nicht verletzt worden ist, kommt es darauf an, ob die mitzitierte
Norm: einen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung bildet ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §62 Abs4;HGB §17;KFG 1967 §103 Abs1;KFG 1967 §36 lite;VStG §44a Z1;VStG §9; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VWGH E 1992/03/25 92/02/0041 1 Stammrechtssatz Scheint als Zulassungsbesitzer die Firma, also der Name auf, unter dem der Besch als Kaufmann auftritt, ist Träger der daraus resultierenden Rechte und Pflichten iSd § 103 Abs 1 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0004 E VS 8. November 1989 RS 2 Stammrechtssatz In Ansehung einer Übertretung nach § 103 Abs 2 KFG muss unverwechselbar feststehen, um welche Aufforderung, deren Nichtbefolgung dem Beschuldigten zur Last gelegt wird, es sich handelt; hiezu genügt etwa das Datum der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs4;StVO 1960 §5 Abs5;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Verletzte Verwaltungsvorschrift (§ 44a Z 2 VStG) ist im Falle der Verweigerung der Vorführung zum Arzt iSd § 5 Abs 4 StVO nicht diese Bestimmung, sondern § 99 Abs 1 lit b StVO. Im Gegensatz zu den Bestimmungen... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien zu 1.) vom 15. Juni 1992, zu 2.) vom 29. September 1992, zu 3.) vom 28. Juli 1992, zu 4.) vom 28. September 1992 und zu 5.) vom 18. September 1992 wurden über den Beschwerdeführer jeweils als gewerberechtlichen Geschäftsführer der BF-Gesellschaft mbH Verwaltungsstrafen wegen Preistreiberei nach § 14 Abs. 1 und Abs. 3 dritte Rechtsregel des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 260/1976 in der Fassung BGBl. Nr. 337/1988 (im folgenden: Prei... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnissen der Bundespolizeidirektion Wien zu 1.) vom 15. Juni 1992, zu 2.) vom 29. September 1992, zu 3.) vom 28. Juli 1992, zu 4.) vom 28. September 1992 und zu 5.) vom 18. September 1992 wurden über den Beschwerdeführer jeweils als gewerberechtlichen Geschäftsführer der BF-Gesellschaft mbH Verwaltungsstrafen wegen Preistreiberei nach § 14 Abs. 1 und Abs. 3 dritte Rechtsregel des Preisgesetzes, BGBl. Nr. 260/1976 in der Fassung BGBl. Nr. 337/1988 (im folgenden: Prei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/17/0132 93/17/0183 93/17/0142 93/17/0141
Rechtssatz: Ist der zeitliche Zusammenhang von zwei Straftaten nicht evident, bedarf die Annahme der Tateinheit einer entsprechenden
Begründung: . Läßt die verhängte einzige Ver... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §22 Abs1;VStG §44a litc;VStG §44a Z3 impl; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):93/17/0132 93/17/0183 93/17/0142 93/17/0141
Rechtssatz: Ist der zeitliche Zusammenhang von zwei Straftaten nicht evident, bedarf die Annahme der Tateinheit einer entsprechenden
Begründung: . Läßt die verhängte einzige Ver... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer - soweit hier noch relevant - schuldig erkannt, er habe am 4. Mai 1990 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 22.30 Uhr auf der L 381 im Ortsgebiet Kalsdorf-Großsulz an einem bestimmten Ort die Fahrbahn nicht vorschriftsmäßig weit rechts befahren; 3) um 22.31 Uhr auf der B 67 bei Straßenkilometer 70,4, Gemeindegebiet Werndorf, Bezirk Graz-Umgebung, in südlic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer Überprüfung durch Beamte des Gendarmeriepostenkommandos Kindberg am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr im Stadtgebiet von Kindberg auf der L 118 auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße Nr. 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Auftrag des S in X im Fahrdienst als Taxi gelenkt, ohne im Besitz des hiefür erf... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 91/19/0334, zugrunde gelegen ist. Auf dieses Erkenntnis wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen verstößt auch im vorliegenden Fall die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat mangels jeglicher Angabe der Tatzeit gegen § 44a lit. a VStG 1950, weshalb der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 3. Oktober 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 26 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides wurde der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt, "die Formulierung des Spruches jedoch gemäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 30 Abs 1 BetriebsO 1986 iVm § 14 Abs 1 Z 6 GelVerkG bilden beide Normen in ihrer Gesamtheit die übertretene
Norm: iSd § 44 a Z 2 VStG. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190334.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190340.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 24. September 1992 wurde der Beschwerdeführer - soweit hier noch relevant - schuldig erkannt, er habe am 4. Mai 1990 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws 1) um 22.30 Uhr auf der L 381 im Ortsgebiet Kalsdorf-Großsulz an einem bestimmten Ort die Fahrbahn nicht vorschriftsmäßig weit rechts befahren; 3) um 22.31 Uhr auf der B 67 bei Straßenkilometer 70,4, Gemeindegebiet Werndorf, Bezirk Graz-Umgebung, in südlic... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 21. Dezember 1992 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe, wie anläßlich einer Überprüfung durch Beamte des Gendarmeriepostenkommandos Kindberg am 12. November 1990 gegen 10.10 Uhr im Stadtgebiet von Kindberg auf der L 118 auf Höhe des Kaufhauses Leitner, Hauptstraße Nr. 3, festgestellt worden sei, einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw im Auftrag des S in X im Fahrdienst als Taxi gelenkt, ohne im Besitz des hiefür erf... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/03/0159 3
(Der Abspruch, daß der Beschuldigte die Fahrbahn "nicht
vorschriftsmäßig" weit rechtsbefahren habe, wird dem
Konkretisierungsgebot nicht gerecht). Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkret... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in den für die Entscheidung maßgebenden Umständen jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 91/19/0334, zugrunde gelegen ist. Auf dieses Erkenntnis wird gemäß § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen. Aus den dort genannten Gründen verstößt auch im vorliegenden Fall die Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat mangels jeglicher Angabe der Tatzeit gegen § 44a lit. a VStG 1950, weshalb der angefochtene Bescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich (der belangten Behörde) vom 3. Oktober 1991 wurde über den Beschwerdeführer wegen einer Übertretung des § 26 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. Nach dem Spruch: des angefochtenen Bescheides wurde der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis keine Folge gegeben und das angefochtene Straferkenntnis bestätigt, "die Formulierung des Spruches jedoch gemäß... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: BetriebsO 1986 §30 Abs1;GelVerkG §3 Abs1 Z2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Übertretung nach § 30 Abs 1 BetriebsO 1986 iVm § 14 Abs 1 Z 6 GelVerkG bilden beide Normen in ihrer Gesamtheit die übertretene
Norm: iSd § 44 a Z 2 VStG. Schlagworte Mängel im
Spruch: Nichtangabe der verletzten Verwaltungsvorschrif... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190334.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1991190340.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §7 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/12/19 90/03/0159 3
(Der Abspruch, daß der Beschuldigte die Fahrbahn "nicht
vorschriftsmäßig" weit rechtsbefahren habe, wird dem
Konkretisierungsgebot nicht gerecht). Stammrechtssatz Die Tatumschreibung einer Übertretung nach § 7 Abs 1 StVO erfordert einerseits die Konkret... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer bestimmten Filiale am 16. und 17. August 1990 die zulässige Tagesarbeitszeit im näher bezeichnetem Ausmaß überschritten habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mi... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0186, zugrunde lag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf dieses Erkenntnis (iVm der dort in Bezug genommenen Entscheidung vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0359) zu verweisen. Wie in jenem Fall war auch die vorliegende Beschwerde - unter Abstandnahme von der beantragten Verhandlung (§ 39 Abs. 2 Z. 6 VwGG) - gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweise... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der mit dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0186, entschieden wurde. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf dieses Erkenntnis und die dort angeführte Vorjudikatur zu verweisen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180220.X00 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der vorliegende Rechtsstreit gleicht in den wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 92/18/0359, zugrunde lag. Es genügt daher, diesbezüglich gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das genannte Erkenntnis und die dort angeführte Vorjudikatur zu verweisen. Soweit der Beschwerdeführer darüber hinaus einen Verstoß gegen § 44a (lit. a und c) VStG 1950 geltend macht, vermag er keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides aufzuzeigen. Entgegen den Ausführungen... mehr lesen...
Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen wesentlichen Punkten jenem, der dem hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0186, zugrunde lag. Es genügt daher, gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf diese Entscheidung zu verweisen (vgl. auch das Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 93/18/0220). Wie in jenem Fall war auch die vorliegende Beschwerde - unter Abstandnahme von der beantragten Verhandlung (§ 39 Abs. 2 Z. 6 VwGG) - gemäß § 42 Abs. 1 VwGG als unbegründet abzuweisen. Der Spruch: üb... mehr lesen...