Das gegen den Mitbeteiligten ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 2. Juli 1992 enthält folgenden Schuldspruch (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "1) Anläßlich einer Kontrolle der Baustelle L, S-Straße 12, (hofseitige Dachfläche, Dachneigung mehr als 40 Grad, Traufenhöhe ca. 6 m) durch das Arbeitsinspektorat Leoben am 07.08.91 wurde festgestellt, daß Sie als Inhaber der Firma I, Bautischlerei - Zimmerei - Sägewerk, L, und Arbeitgeber dafür verantwortlich sin... mehr lesen...
1. Mit den oben angeführten im Instanzenzug ergangenen Bescheiden des Landeshauptmannes von Steiermark (der belangten Behörde) wurden jeweils unter Spruchpunkt I über die Beschwerdeführer in ihrer Eigenschaft als handelsrechtliche Geschäftsführer der KA GesmbH mit dem Sitz in Graz wegen Übertretungen von Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (AZG) gemäß § 28 Abs. 1 leg. cit. iVm §§ 9 Abs. 1, 16 und 20 VStG Geldstrafen (Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Sie hätten es unterlassen, für di... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §9 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993
Besprechung in:
ZAS 1994/4, S 136 - 142;
Rechtssatz: Die von der Behörde gewählte Technik der Verweisung auf eine Beilage - im Beschwerdefall handelt es sich jeweils um eine der Anzeige des Arb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Hinweis auf das Fehlen der Voraussetzungen für die Anwendung einer im Gesetz vorgesehenen, ein Verbot einschränkenden Ausnahmeregelung ist in dem § 44a Z 1 VStG betreffenden Teil des Spruches nur dann erforderlich, wenn sich ein Beschuldigter durch ein entsprechendes konkretes Sachverhalt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §12 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §3;AZG §9 Abs1;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993
Besprechung in:
ZAS 1994/4, S 136 - 142;
Rechtssatz: Die von der Behörde gewählte Technik der Verweisung auf eine Beilage - im Beschwerdefall handelt es sich jeweils um eine der Anzeige des Arb... mehr lesen...
An den Beschwerdeführer wurde im Instanzenzug ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1993 gerichtet, dessen Spruch: im wesentlichen wie folgt lautet: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeberin und Lehrberechtigte der Jugendlichen Christine W. fungierenden N.-Ges.m.b.H., etabliert in Wien ..., zu verantworten, daß diese Gesellschaft, welche in der Zeit vom 15.7.1991 bis zum 17.2.1992 ein aufrec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 7. April 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Mai 1991 um 2.10 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten PKW in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand auf der Kaiserstraße, Wegscheidgasse, Bundesstraße B 312 und dem Hinterkaiserweg in St. Johann in Tirol bis zum Haus Hinterkaiserweg Nr. 30 gelenkt und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 1 lit. a in Verbi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der X-GmbH in der Zeit vom 31. Jänner 1992 bis 28. Februar 1992 in einem näher bezeichneten Espresso durch das Aufstellen eines Spielautomaten der Marke FUN-WORLD, TV-Video-Pokergerät/Joker Card, mit der Seriennummer: 2090031867, insofern eine verbotene Veranstaltung abgehalten, als bei diesem Spielautomaten die Spieldauer nicht ausschließlich durch Geschi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. September 1990 um 1.05 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien ein Kraftfahrzeug gelenkt und sich nach seiner Festnahme um 1.15 Uhr und Verbringung in ein bestimmtes Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 16. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. April 1990 um 16.12 Uhr auf der Tannheimer Bundestraße am Gaichtpaß auf der sogenannten Gemstalbrücke in Fahrtrichtung Gaicht fahrend als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw"s 1)die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten und 2) einen Pkw überholt, obwohl er nicht einwandfrei er... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Jänner 1992 um ca. 16.47 Uhr in Innsbruck (A 12), in Richtung Westen fahrend, bei Kilometer 77, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Ausmaß von 20 bis 25 km/h überschritten und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52 lit. a Z. 10 a StVO 1960 begangen... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. April 1992, Zl. 92/02/0069, verwiesen, mit dem ein Berufungsbescheid der belangten Behörde aufgehoben worden war, weil die belangte Behörde den Beschwerdeführer infolge Auswechslung des Tatortes im Spruch: des angefochtenen Bescheides ("am Gendarmerieposten Oberwart") einer anderen Tat schuldig erkannt hatte, als sie ihm im erstbehördlichen Straferkenntnis zur Last gelegt worden war (dort: "am Telek, vis a vis de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 9. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 99 Abs. 3 lit. b in Verbindung mit § 4 Abs. 5 StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft, weil er es am 11. Juni 1991 um 10.15 Uhr als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws an einem bestimmten Ort als Person, deren Verhalten mit einem Verkehrsunfall mit Sachschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, verabsäumt habe, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs1;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/11 90/03/0110 2 Stammrechtssatz Bei einer Übertretung des § 5 Abs 1 StVO bedarf es im
Spruch: weder der Angabe der genauen Fahrlinie des Bestraften noch der Zeitpunkte des Beginnes und des Endes der Fahrt, weil die Erfordernisse der Konkretisierung von Tatzeit und Tat... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0174 1 Stammrechtssatz Von einer Identität der Tat kann wegen der unterschiedlichen Tatortumschreibungen (im letztlich eingestellten Verfahren und im jetzt angefochtenen Bescheid) keine Rede sein (Hinweis E VS 13.7.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984 und E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 118... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs1;StVO 1960 §20 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Zur näheren Konkretisierung des Tatortes von Geschwindigkeitsüberschreitungen bedarf es keiner eingehenderen Begrenzungbezeichnung der befahrenen Strecke, insbesondere keiner Angabe eines "Fixpunktes". Schlagworte Überschreiten der Geschwindigkeit ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5 idF 1983/174;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/10/03 90/02/0120 1 Stammrechtssatz Es zählt nicht zu den wesentlichen Tatbestandselementen des § 4 Abs 5 StVO, daß die bei dem Unfall verursachten Schäden im einzelnen beschrieben werden (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0215, 0216). ... mehr lesen...
Rechtssatz: Von einer Identität der Tat kann wegen der unterschiedlichen Tatortumschreibungen (im letztlich eingestellten Verfahren und im jetzt angefochtenen Bescheid) keine Rede sein (Hinweis E VS 13.7.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984 und E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985). Schlagworte Zurückweisung wegen entschiedener Sache Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
An den Beschwerdeführer wurde im Instanzenzug ein Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1993 gerichtet, dessen Spruch: im wesentlichen wie folgt lautet: Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der als Arbeitgeberin und Lehrberechtigte der Jugendlichen Christine W. fungierenden N.-Ges.m.b.H., etabliert in Wien ..., zu verantworten, daß diese Gesellschaft, welche in der Zeit vom 15.7.1991 bis zum 17.2.1992 ein aufrec... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der X-GmbH in der Zeit vom 31. Jänner 1992 bis 28. Februar 1992 in einem näher bezeichneten Espresso durch das Aufstellen eines Spielautomaten der Marke FUN-WORLD, TV-Video-Pokergerät/Joker Card, mit der Seriennummer: 2090031867, insofern eine verbotene Veranstaltung abgehalten, als bei diesem Spielautomaten die Spieldauer nicht ausschließlich durch Geschi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Geschäftsführer der X-GmbH in der Zeit vom 31. Jänner 1992 bis 28. Februar 1992 in einem näher bezeichneten Espresso durch das Aufstellen eines Spielautomaten der Marke FUN-WORLD, TV-Video-Pokergerät/Joker Card, mit der Seriennummer: 2090031867, insofern eine verbotene Veranstaltung abgehalten, als bei diesem Spielautomaten die Spieldauer nicht ausschließlich durch Geschi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 9. September 1990 um 1.05 Uhr an einem bestimmten Ort in Wien ein Kraftfahrzeug gelenkt und sich nach seiner Festnahme um 1.15 Uhr und Verbringung in ein bestimmtes Wachzimmer geweigert, seine Atemluft von einem besonders geschulten und von der Behörde hiezu ermächtigten Organ der Straßenaufsicht auf Alkoholgehalt messen zu lassen, obwohl vermutet habe werden können, daß e... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 16. Dezember 1991 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 16. April 1990 um 16.12 Uhr auf der Tannheimer Bundestraße am Gaichtpaß auf der sogenannten Gemstalbrücke in Fahrtrichtung Gaicht fahrend als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw"s 1)die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 20 km/h überschritten und 2) einen Pkw überholt, obwohl er nicht einwandfrei er... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §20 Abs2;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §31 Abs1;VStG §31 Abs2;VStG §32 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/08/29 90/02/0058 3 Stammrechtssatz Die Fahrtrichtung bildet bei der Übertretung nach § 20 Abs 2 StVO nach der Rsp des VwGH (Hinweis E 17.5.1989, 88/03/0254) nur etwa dann ein Tatbestandsmerk... mehr lesen...
Index: L70702 Theater Veranstaltung KärntenL70712 Spielapparate Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;VeranstaltungsG Krnt 1977 §30 Abs1 litd;VStG §44a Z1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 29.11.1993 93/02/0061, 93/02/0062 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/02/26 90/04/0282 1 Stammrechtssatz Zwar ist es im Falle eine... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0175 E 7. Juli 1989 RS 5 Stammrechtssatz Wird bei der Bezeichnung der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift (§ 44a lit b VStG) eine
Norm: mitzitiert, die vom Besch nicht verletzt worden ist, kommt es darauf an, ob die mitzitierte
Norm: einen eigenen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung bildet ... mehr lesen...
Index: L70702 Theater Veranstaltung KärntenL70712 Spielapparate Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VeranstaltungsG Krnt 1977 §30 Abs1 litd;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;VStG §9; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt:
am 29.11.1993 93/02/0061, 93/02/0062 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/05/0043 2 Stammrechtssatz Es bedeutet keine Rechtswidrig... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Juni 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 21. Jänner 1992 um ca. 16.47 Uhr in Innsbruck (A 12), in Richtung Westen fahrend, bei Kilometer 77, als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h im Ausmaß von 20 bis 25 km/h überschritten und habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung gemäß § 52 lit. a Z. 10 a StVO 1960 begangen... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalls wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. April 1992, Zl. 92/02/0069, verwiesen, mit dem ein Berufungsbescheid der belangten Behörde aufgehoben worden war, weil die belangte Behörde den Beschwerdeführer infolge Auswechslung des Tatortes im Spruch: des angefochtenen Bescheides ("am Gendarmerieposten Oberwart") einer anderen Tat schuldig erkannt hatte, als sie ihm im erstbehördlichen Straferkenntnis zur Last gelegt worden war (dort: "am Telek, vis a vis de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §68 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/29 93/02/0174 1 Stammrechtssatz Von einer Identität der Tat kann wegen der unterschiedlichen Tatortumschreibungen (im letztlich eingestellten Verfahren und im jetzt angefochtenen Bescheid) keine Rede sein (Hinweis E VS 13.7.1984, 82/03/0265, VwSlg 11466 A/1984 und E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 118... mehr lesen...