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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §44a Z2;Rechtssatz
Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg 11528 A/1984).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993040174.X03Im RIS seit
11.12.2001Zuletzt aktualisiert am
05.03.2013