RS Vwgh 1993/12/21 93/04/0174

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Veröffentlicht am 21.12.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a Z2;

Rechtssatz

Werden im Rahmen des § 44a Z 2 VStG betreffenden Spruchteiles neben der verletzten Strafnorm zur Verdeutlichung noch andere damit im Zusammenhang stehende, nicht eine selbständige Strafnorm bildende Bestimmungen zitiert, so bildet dies keinen Verstoß gegen das Erfordernis der bestimmten Bezeichnung der verletzten Strafnorm (Hinweis E 19.9.1984, 83/04/0112, VwSlg 11528 A/1984).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993040174.X03

Im RIS seit

11.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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