Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des Strafbescheides enthaltene Formulierung "als gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten GmbH reicht zur Umschreibung aus, auf Grund welcher Stellung zur Gesellschaft sich die Verantwortlichkeit des Besch iSd § 9 VStG ergibt. Mit dieser Formulierung wird ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180220.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180185.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993180219.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe es als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß ein namentlich genannter Arbeitnehmer dieser Gesellschaft in einer bestimmten Filiale am 16. und 17. August 1990 die zulässige Tagesarbeitszeit im näher bezeichnetem Ausmaß überschritten habe. Der Beschwerdeführer habe dadurch eine Übertretung nach § 28 Abs. 1 in Verbindung mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0121 1 Stammrechtssatz Der gemäß § 24 VStG auch im Verwaltungsstrafverfahren anzuwendende § 66 Abs 4 AVG berechtigt die Berufungsbehörde zwar nicht zur Auswechslung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat, wohl aber dazu, die Straftat auf der Grundlage der unbedenklichen Sachverhaltsann... mehr lesen...
Index: 21/03 GesmbH-Recht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GmbHG §18 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §9;
Rechtssatz: Die im
Spruch: des Strafbescheides enthaltene Formulierung "als gem § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ" einer näher bezeichneten GmbH reicht zur Umschreibung aus, auf Grund welcher Stellung zur Gesellschaft sich die Verantwortlichkeit des Besch iSd § 9 VStG ergibt. Mit dieser Formulierung wird ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 1992 1) um 0.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 2) sich um 0.25 Uhr an einem weiteren, näher beschriebenen Ort als Lenker dieses Fahrzeuges geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem bes... mehr lesen...
Das gegen den Mitbeteiligten ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. März 1993 enthält folgenden Schuldspruch (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG der Arbeitgeberin "A-Ges.m.b.H.", L, W-Str. 80, zu vertreten, daß auf der Baustelle K, wie von einem Organ des Arbeitinspektorates Linz anläßlich einer Überprüfung am 25.9.1991 festgestellt wurde, die Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenklich befunden, in denen die nach § 7 Abs 1 BArbSchV erforderlichen, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §59 Abs1;StVO 1960 §5 Abs2 idF 1986/105;StVO 1960 §99 Abs1 litb idF 1986/105;VStG §44a lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/20 89/02/0202 1 Stammrechtssatz Zur Konkretisierung der Tat im Sinne des § 44a lit a VStG ist das eine Weigerung im Sinne des § 99 Abs 1 lit b in Verbindung mit § 5 Abs 2 StVO darstellende Verhalten in de... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. März 1993 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe am 31. März 1992 1) um 0.20 Uhr an einem näher beschriebenen Ort als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten und 2) sich um 0.25 Uhr an einem weiteren, näher beschriebenen Ort als Lenker dieses Fahrzeuges geweigert, den Alkoholgehalt seiner Atemluft von einem bes... mehr lesen...
Das gegen den Mitbeteiligten ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. März 1993 enthält folgenden Schuldspruch (Spruchteile gemäß § 44a Z. 1 und 2 VStG): "Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit Verantwortlicher gem. § 9 Abs. 1 VStG der Arbeitgeberin "A-Ges.m.b.H.", L, W-Str. 80, zu vertreten, daß auf der Baustelle K, wie von einem Organ des Arbeitinspektorates Linz anläßlich einer Überprüfung am 25.9.1991 festgestellt wurde, die Ar... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: BArbSchV §43 Abs1;BArbSchV §43 Abs2;BArbSchV §7 Abs1;BArbSchV §7 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der VwGH hat bereits mehrmals im Grunde des § 44a Z 1 VStG Tatumschreibungen hinsichtlich der Übertretungen nach § 7 Abs 1 BArbSchV oder nach § 43 Abs 2 iVm § 7 Abs 1 BArbSchV für unbedenklich befunden, in denen die nach § 7 Abs 1 BArbSchV erforderlichen, a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2a lita;StVO 1960 §5 Abs2a litb;StVO 1960 §99 Abs1 litb;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/11/11 90/02/0142 2 Stammrechtssatz Mit welchem der in Betracht kommenden Geräte (einem Alkoteströhrchen iSd § 5 Abs 2a lit a StVO oder einem "Alkoholmeßgerät" iSd § 5 Abs 2a lit b StVO) ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 11. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben es als Betreiber des Gastgewerbebetriebes "A-Bar" in A Nr. 52, in der Betriebsart "Bar" zu verantworten, daß Sie am 12.2.1992 bis ca. 02.40 Uhr noch mehreren Gästen (ca. 40 Personen bis 02.30 Uhr und ca. 8 Personen bis 02.40 Uhr) im genannten Geschäftslokal den Aufenthalt gestattet haben, obwohl mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde A vom... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 20. Februar 1992 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Herr Dkfm. G hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 5.9.1991 in der Zurichtehalle im Bau 16, OG, in N die Doppelspritzbänder mit Trocknungskanal Nr. 5 und Nr. 6 (laut Numerierung der dem Bescheid als wesentlicher Bestandteil zugrunde liegenden Maschinenaufstellungsskizze ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §366 Abs1 Z4;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: kein RS Schlagworte Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L71077 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Tirol40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs5;GewO 1973 §368 Z17;SperrV Tir 1975 §3 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der gemäß § 198 Abs 5 GewO 1973 von der Gemeinde im Einzelfall vorgeschriebenen späteren Aufsperrstunde oder früheren Sperrstunde ist nach der allgemeinen Strafbestimmung des § 368 Z 17 GewO 1973 zu a... mehr lesen...
Die Bezirkshauptmannschaft Grieskirchen erließ gegenüber dem Beschwerdeführer ein mit 20. Februar 1992 datiertes Straferkenntnis, dessen Spruch: folgenden Wortlaut hat: "Herr Dkfm. G hat es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der G-Ges.m.b.H. zu verantworten, daß am 5.9.1991 in der Zurichtehalle im Bau 16, OG, in N die Doppelspritzbänder mit Trocknungskanal Nr. 5 und Nr. 6 (laut Numerierung der dem Bescheid als wesentlicher Bestandteil zugrunde liegenden Maschinenaufstellungsskizze ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Landeck vom 11. Mai 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben es als Betreiber des Gastgewerbebetriebes "A-Bar" in A Nr. 52, in der Betriebsart "Bar" zu verantworten, daß Sie am 12.2.1992 bis ca. 02.40 Uhr noch mehreren Gästen (ca. 40 Personen bis 02.30 Uhr und ca. 8 Personen bis 02.40 Uhr) im genannten Geschäftslokal den Aufenthalt gestattet haben, obwohl mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde A vom... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z3;GewO 1973 §366 Abs1 Z4;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: kein RS Schlagworte Strafnorm Mängel im
Spruch: Nichtanführung unvollständige Anführung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993040149.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: L71077 Gastgewerbe Sperrzeiten Sperrstunde Tirol40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §198 Abs5;GewO 1973 §368 Z17;SperrV Tir 1975 §3 Abs2;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Die Nichteinhaltung der gemäß § 198 Abs 5 GewO 1973 von der Gemeinde im Einzelfall vorgeschriebenen späteren Aufsperrstunde oder früheren Sperrstunde ist nach der allgemeinen Strafbestimmung des § 368 Z 17 GewO 1973 zu a... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 25. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 1O3 Abs. 2 KFG 1967 bestraft. Er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld binnen zwei Wochen nach Zustellung ihrer Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer das am 15.4.1992 um 15.25 Uhr in T. im Bereich der Zufahrt zu den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0183 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Angabe des Abstellortes eines Kfz ist im Hinblick auf den Zweck der Regelung des § 103 Abs 2 KFG entbehrlich, sodass eine ungenaue Ortsangabe nicht schadet. Schl... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 25. Mai 1993 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretung des § 1O3 Abs. 2 KFG 1967 bestraft. Er habe es als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten PKWs unterlassen, der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld binnen zwei Wochen nach Zustellung ihrer Aufforderung Auskunft darüber zu erteilen, wer das am 15.4.1992 um 15.25 Uhr in T. im Bereich der Zufahrt zu den ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0183 E 22. Februar 1989 RS 2 Stammrechtssatz Die Anführung des "bestimmten Ortes" in einer Anfrage nach § 103 Abs 2 KFG braucht nicht jenes Maß an Konkretisierung aufzuweisen, wie sie die Angabe des Tatortes im
Spruch: eines Straferkenntnisses gem § 44... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44 lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/02/0166 E 15. November 1989 RS 8 Stammrechtssatz Die Vorschrift des § 103 Abs 2 zweiter Satz, zweiter Halbsatz KFG, erfordert es nicht, in der Anfrage darauf hinzuweisen, dass der Zulassungsbesitzer, wenn er diese Auskunft nicht erteilen kann, die Person ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2 idF 1986/106;VStG §44a lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/02/0183 E 22. Februar 1989 RS 3 Stammrechtssatz Die Angabe des Abstellortes eines Kfz ist im Hinblick auf den Zweck der Regelung des § 103 Abs 2 KFG entbehrlich, sodass eine ungenaue Ortsangabe nicht schadet. Schl... mehr lesen...