Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0117 3 Stammrechtssatz Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Aussp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wenn auch der Begriff des Beschäftigens in anderen (als im AZG) arbeitsrechtlichen Regelungen (zB ArbVG, AuslBG) in anderer Bedeutung gebraucht wird, ist aus dem Zusammenhang doch klar, daß das "Beschäftigtsein" des Arbeitnehmers iZm Übertretungen des AZG (§ 28 Abs 1 AZG) nämlich zu ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Nennung der Wochenarbeitszeit in einer bestimmten Kalenderwoche in ihrem Gesamtausmaß ist in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen des AZG (§ 9 iVm § 7 Abs 1 und Abs 2 AZG, § 28 Abs 1 AZG) als ausreichende Konkretisierung der als erwiesen angenommenen Tat ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;HKG 1946 §57a Abs4;HKG 1946 §57g Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/12/21 93/04/0117 3 Stammrechtssatz Enthält der angefochtene Bescheid in seinem
Spruch: keinen Hinweis auf die die Grundumlagenpflicht begründenden Berechtigungen, so ist er rechtswidrig. Daran vermag auch der Aussp... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §59 Abs1;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs2;AZG §9;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Wird in einem Verwaltungsstrafverfahren betreffend Übertretungen des AZG (§ 9 iVm § 7 Abs 1 und Abs 2 und § 28 Abs 1 AZG bzw § 7 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 AZG) zwar das absolute Ausmaß der täglichen Arbeitszeiten nach halben Stunden gerundet festgehalten, un... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der D-GmbH. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Korneuburg am 9. Mai 1990 gegen die "Fa. D-GesmbH, S, J-Straße" wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer Überprüfung im Betrieb der D-GmbH sechs namentlich genannte ausländische Staatsbürger angetroffen worden seien, für die weder eine gültige Beschäfti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant Angehöriger des Bundesheeres. Er war bis zum 31. März 1992 Angehöriger der Stabskompanie des Landwehrstammregimentes 43 in Hörsching, Voglerkaserne, und wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 1992 zum Kasernenkommando Hörsching versetzt. Mit Mitteilung seines damaligen Einheitskommandanten vom 9. Dezember 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er im Verdacht stehe, "... trotz gegenteiligen Befehles... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §61 Abs3 Z1 lita;VStG §44a Z1;VStG §44a;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses hat im wesentlichen alle jene Elemente zu enthalten, die im § 44a VStG vorgesehen sind (Hinweis E 13.5.1985, 84/09/0151, 0152). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090397.X01 I... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist unbestrittenermaßen handelsrechtlicher Geschäftsführer der D-GmbH. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens erstattete das Arbeitsamt Korneuburg am 9. Mai 1990 gegen die "Fa. D-GesmbH, S, J-Straße" wegen des Verdachtes der Übertretung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) Anzeige, weil bei einer Überprüfung im Betrieb der D-GmbH sechs namentlich genannte ausländische Staatsbürger angetroffen worden seien, für die weder eine gültige Beschäfti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist als Vizeleutnant Angehöriger des Bundesheeres. Er war bis zum 31. März 1992 Angehöriger der Stabskompanie des Landwehrstammregimentes 43 in Hörsching, Voglerkaserne, und wurde mit Wirksamkeit vom 1. April 1992 zum Kasernenkommando Hörsching versetzt. Mit Mitteilung seines damaligen Einheitskommandanten vom 9. Dezember 1991 wurde gegen den Beschwerdeführer ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil er im Verdacht stehe, "... trotz gegenteiligen Befehles... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. August 1991 stellte das Arbeitsamt Feldkirch (im folgenden Arbeitsamt) bei der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch (im folgenden BH) den Antrag, gegen die Firma A ein Strafverfahren nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz einzuleiten. Die genannte Firma habe es verabsäumt, den Antrag auf Verlängerung der Arbeitsbewilligung für den türkischen Staatsangehörigen G. fristgerecht beim Arbeitsamt einzureichen. Die Arbeitsbewilligung für G. sei mit 30. Juni 1991 abgelaufen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0160 4 Stammrechtssatz Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nicht bedarf. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: HDG 1985 §61 Abs3 Z1 lita;VStG §44a Z1;VStG §44a;
Rechtssatz: Der
Spruch: des Disziplinarerkenntnisses hat im wesentlichen alle jene Elemente zu enthalten, die im § 44a VStG vorgesehen sind (Hinweis E 13.5.1985, 84/09/0151, 0152). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993090397.X01 I... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 1988/231;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/25 92/09/0160 4 Stammrechtssatz Die Art der Beschäftigung ist kein wesentliches Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG, sodaß es ihrer Aufnahme in den
Spruch: gar nicht bedarf. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28 idF 1990/450;AVG §66 Abs4;VStG §44a Z1;VStG §45 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/22 92/09/0377 3 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen gegen § 28 AuslBG (wie im Beschwerdefall) ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Innsbruck vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Lkws nicht dafür gesorgt zu haben, daß das Fahrzeug und seine Beladung den Vorschriften entspreche, weil am 12. November 1992 um 14.30 Uhr auf der A 12 an einer näher bezeichneten Stelle festgestellt worden sei, daß das höchstzulässige Gesamtgewicht von 22.000 kg um 10.500 kg überschritten wurde und es sich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 103 Abs 1 Z 1 KFG allein ist keine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a Z 2 VStG; es ist vielmehr erforderlich, im
Spruch: des Straferkenntnisses anzuführen, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung im Einzelfall verletzt w... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. August 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 9. November 1992, zugestellt am 16. November 1992, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort abgestellt habe, sodaß es dort a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d Abs1;VStG §44a Z2;VStG §51e Abs2;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis allein einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 44a (Z 2) VStG gerügt und daher ausdrücklich nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet und wurde in der Berufung auch nicht ausdrücklich eine Verhandlung verlangt, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. August 1993 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges unterlassen, der Behörde auf ihr schriftliches Verlangen vom 9. November 1992, zugestellt am 16. November 1992, innerhalb der Frist von zwei Wochen Auskunft zu erteilen, wer dieses Kraftfahrzeug an einem näher beschriebenen Ort abgestellt habe, sodaß es dort a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §39 Abs2;AVG §40 Abs1;AVG §67d Abs1;VStG §44a Z2;VStG §51e Abs2;
Rechtssatz: Hat der Besch in der Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis allein einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 44a (Z 2) VStG gerügt und daher ausdrücklich nur eine unrichtige rechtliche Beurteilung behauptet und wurde in der Berufung auch nicht ausdrücklich eine Verhandlung verlangt, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol vom 26. März 1993 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe in seinem in der Betriebsart "Bar" betriebenen Gastgewerbelokal "X" in K Gästen den Aufenthalt 1) am 5. Oktober 1991 bis 7,30 Uhr und 2) am 29. Oktober 1991 bis 6,40 Uhr gestattet, obwohl die Sperrstunde bereits um 3,00 Uhr eingetreten sei. Er habe dadurch zu 1) und 2) je eine Verwaltungsübertretung nach § 368 Z. 11 iVm § 198 A... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Einzelhandels mit Lebens- und Genußmitteln (3/01b), des Textilhandels (3/08), des Handels mit photographischem, optischem und ärztlichem Bedarf (3/19), des Handels ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Papierhandels (3/12), des Handels mit Büchern, Kunstblättern, Musikalien, Zeitungen und Zeitschriften (3/13) und des Radio- und Elektrohandels (3/20) in der Höhe vo... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 20. Oktober 1992 erließ die Handelskammer Niederösterreich gegenüber der Beschwerdeführerin einen Spruch: mit folgendem Wortlaut: "Gemäß § 57 g HKG wird festgestellt: Der Bescheidwerber ist in Anwendung der Bestimmungen des § 57 a HKG zur Bezahlung der Grundumlage für das Jahr 1991 für das Landesgremium des Handels mit photographischem, optischem und ärztlichem Bedarf (3/19) in der Höhe von S 6.000,-- und für das Jahr 1992 für die Landesgremien des Lebensmittel- und Ge... mehr lesen...