Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 19. April 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Grundstückseigentümer zu verantworten, daß am 24. November 1992 im Landschaftsschutzgebiet Leopoldskron-Moos in Salzburg auf Grundstück Nr. n/1 der KG Leopoldskron ein Reitplatz errichtet war, ohne daß hiefür eine naturschutzbehördliche Bewilligung vorgelegen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 58 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 in V... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Salzburg vom 19. April 1994 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als Grundstückseigentümer zu verantworten, daß am 24. November 1992 im Landschaftsschutzgebiet Leopoldskron-Moos in Salzburg auf Grundstück Nr. n/1 der KG Leopoldskron ein Reitplatz errichtet war, ohne daß hiefür eine naturschutzbehördliche Bewilligung vorgelegen sei. Der Beschwerdeführer habe dadurch § 58 Abs. 1 des Salzburger Naturschutzgesetzes 1993 in V... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Sind die von der Behörde zweiter Instanz als erwiesen angenommenen Taten entsprechend dem Gebot des § 44a Z 1 VStG in dem (mit dem Bescheid der Behörde zweiter Instanz bestätigten und damit übernommenen)
Spruch: des Straferkenntnisses der Behörde erster Insta... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchV Allg Slbg 1980 §6;NatSchG Slbg 1977 §47;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Stützt die Behörde die von ihr verhängte Strafe auf § 58 Abs 1 Slbg NatSchG 1993 und § 6 Slbg LSchV, kommt der Zitierung des § 6 Slbg LSchV, die lediglich darauf verweist, daß Zuwiderhandlungen gegen die Besti... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;LSchV Allg Slbg 1980 §2 Abs8;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §1;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §2 Abs1;MRK Art7 Abs1;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a;
Rechtssatz: Aus § 58 Abs 1 Slbg NatSchG 1993 iVm § 1 und § 2 LSchV Leopoldskron... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchV Allg Slbg 1980 §2 Z8;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §1;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §2 Abs1;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §2 Abs2;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 2 Abs 2 LSchV Leopoldskronermoos 1981, welcher von der Zitierung der angewendeten Verwaltungsvorschriften (§ 2 Abs 8 Slbg LSchV iV... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;MRK Art7 Abs1;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der gesetzestechnische Vorgang der äußeren Trennung von Tatbild und Strafdrohung, wie er für Blankettstrafnormen kennzeichnend ist, ist verfassungsrechtlich unbeden... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchV Allg Slbg 1980 §2 Z8;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Zweifel über die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, konnten im Beschwerdefall durch die Zitierweise "§ 2 Z 8 Slbg LSchV idgF" nicht entstehen. § 2 Z 8 Slbg LSchV Allg wurde durch die Novelle Slbg LGBl 1993/6 nicht ... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art10;B-VG Art11;B-VG Art12;B-VG Art15;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art18 Abs2;MRK Art7 Abs1;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Mit § 58 Abs1 Slbg NatSchG 1993 hat der Gesetzgeber eine "Blankettstrafnorm" erlassen. Blankettstrafnormen sind durch die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AVG §66 Abs4;VStG §24;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Sind die von der Behörde zweiter Instanz als erwiesen angenommenen Taten entsprechend dem Gebot des § 44a Z 1 VStG in dem (mit dem Bescheid der Behörde zweiter Instanz bestätigten und damit übernommenen)
Spruch: des Straferkenntnisses der Behörde erster Insta... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchV Allg Slbg 1980 §6;NatSchG Slbg 1977 §47;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Stützt die Behörde die von ihr verhängte Strafe auf § 58 Abs 1 Slbg NatSchG 1993 und § 6 Slbg LSchV, kommt der Zitierung des § 6 Slbg LSchV, die lediglich darauf verweist, daß Zuwiderhandlungen gegen die Besti... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchV Allg Slbg 1980 §6;NatSchG Slbg 1977 §47;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Stützt die Behörde die von ihr verhängte Strafe auf § 58 Abs 1 Slbg NatSchG 1993 und § 6 Slbg LSchV, kommt der Zitierung des § 6 Slbg LSchV, die lediglich darauf verweist, daß Zuwiderhandlungen gegen die Besti... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: LSchV Allg Slbg 1980 §2 Z8;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §1;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §2 Abs1;LSchV Leopoldskronermoos 1981 §2 Abs2;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 2 Abs 2 LSchV Leopoldskronermoos 1981, welcher von der Zitierung der angewendeten Verwaltungsvorschriften (§ 2 Abs 8 Slbg LSchV iV... mehr lesen...
Index: L55005 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)19/05 Menschenrechte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;MRK Art7 Abs1;NatSchG Slbg 1993 §58 Abs1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der gesetzestechnische Vorgang der äußeren Trennung von Tatbild und Strafdrohung, wie er für Blankettstrafnormen kennzeichnend ist, ist verfassungsrechtlich unbeden... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer - soweit für den vorliegenden Beschwerdefall von Bedeutung - wegen Übertretung nach ... 2.) § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z. 5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 (im folgenden: GlSpG 1989) und § 7 VStG 1950 gemäß ... 2.) § 52 Abs. 1 GlSpG 1989 eine Geldstrafe von ... 2.) S 35.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle eine ... 2.) 12-tägige Ersatzarreststrafe auferle... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid erweist sich als rechtswidrig, weil eine klare und eindeutige Zuordnung unter die Verwaltungsvorschrift, die durch die Straftat verletzt wurde, also einen der beiden Tatbestände des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989, unterblieben ist. Diese Unklarheit wird insbesondere noch dadurch verst... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer - soweit für den vorliegenden Beschwerdefall von Bedeutung - wegen Übertretung nach ... 2.) § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z. 5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 (im folgenden: GlSpG 1989) und § 7 VStG 1950 gemäß ... 2.) § 52 Abs. 1 GlSpG 1989 eine Geldstrafe von ... 2.) S 35.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle eine ... 2.) 12-tägige Ersatzarreststrafe auferle... mehr lesen...
1.1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vom 25. Jänner 1990 wurde dem Beschwerdeführer - soweit für den vorliegenden Beschwerdefall von Bedeutung - wegen Übertretung nach ... 2.) § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Z. 5 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 (im folgenden: GlSpG 1989) und § 7 VStG 1950 gemäß ... 2.) § 52 Abs. 1 GlSpG 1989 eine Geldstrafe von ... 2.) S 35.000,--, im Uneinbringlichkeitsfalle eine ... 2.) 12-tägige Ersatzarreststrafe auferle... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid erweist sich als rechtswidrig, weil eine klare und eindeutige Zuordnung unter die Verwaltungsvorschrift, die durch die Straftat verletzt wurde, also einen der beiden Tatbestände des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989, unterblieben ist. Diese Unklarheit wird insbesondere noch dadurch verst... mehr lesen...
Index: 34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;VStG §44a Z1;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Der angefochtene Bescheid erweist sich als rechtswidrig, weil eine klare und eindeutige Zuordnung unter die Verwaltungsvorschrift, die durch die Straftat verletzt wurde, also einen der beiden Tatbestände des § 52 Abs 1 Z 5 GSpG 1989, unterblieben ist. Diese Unklarheit wird insbesondere noch dadurch verst... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt des vorgelegten Bescheides der belangten Behörde ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Feber 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt, weil er als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges trotz behördlicher Aufforderung der Bundespolizeidirektion Wien vom ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/03/0057 E 12. Juli 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/23 91/02/0073 1 Stammrechtssatz Bei Übertretungen nach § 103 Abs 2 KFG bedarf es zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG keiner Angabe eines Tatortes. ... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen im Zusammenhalt mit dem Inhalt des vorgelegten Bescheides der belangten Behörde ergibt sich folgendes: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 27. Feber 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung nach § 103 Abs. 2 KFG 1967 schuldig erkannt, weil er als Zulassungsbesitzer eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges trotz behördlicher Aufforderung der Bundespolizeidirektion Wien vom ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §2 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/03/0057 E 12. Juli 1995
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
93/03/0156 E VS 31. Jänner 1996 VwSlg 14398 A/1996 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 2 VStG trifft den Zulassungsbesitzer eines i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/03/0057 E 12. Juli 1995
Rechtssatz: Das Datum der Zustellung der schriftlichen Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG bildet kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung dieser Bestimmung. Auch wenn dem Datum der Zustellung der... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/03/0057 E 12. Juli 1995 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/23 91/02/0073 1 Stammrechtssatz Bei Übertretungen nach § 103 Abs 2 KFG bedarf es zur Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG keiner Angabe eines Tatortes. ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;KFG 1967 §134 Abs1;VStG §2 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/03/0057 E 12. Juli 1995
Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
93/03/0156 E VS 31. Jänner 1996 VwSlg 14398 A/1996 RS 1;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Gem § 2 Abs 2 VStG trifft den Zulassungsbesitzer eines i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs2;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
95/03/0057 E 12. Juli 1995
Rechtssatz: Das Datum der Zustellung der schriftlichen Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG bildet kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung dieser Bestimmung. Auch wenn dem Datum der Zustellung der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems vom 9. Dezember 1993 wurde die Mitbeteiligte schuldig erkannt, vom Arbeitsinspektorat sei am 25. Juni 1993 in ihrem Gastgewerbebetrieb eine Überprüfung durchgeführt und dabei festgestellt worden, daß sechs Arbeitnehmer beschäftigt würden, die dem KJBG unterlägen und daß die Mitbeteiligte die Bestimmung des § 26 Abs. 1 KJBG, wonach in jedem Betrieb, in dem Jugendliche beschäftigt würden, ein Verzeichnis der Jugendlic... mehr lesen...
Nach Punkt 1 der am 24. November 1989 zwischen den Beschwerdeführern und Herrn E abgeschlossenen "Stundungsvereinbarung und Pfandbestellungsurkunde" hat im Jahr 1984 E ein näher bezeichnetes Grundstück in Tirol an die A GmbH verkauft. Mit rechtskräftigem Bescheid der Landesgrundverkehrsbehörde vom 20. Mai 1986 ist der Antrag auf Erteilung einer Bestätigung nach § 2 Abs. 2 TirGVG 1983 zurückgewiesen worden. "Im Rahmen der durch die Nichterteilung der erforderlichen grundverkehrsbehördl... mehr lesen...