Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG §14 Abs1 Z6 idF 1987/125;GelVerkG §14 Abs1 Z7;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Im Spruchteil des angefochtenen Bescheides wurde ausdrücklich der
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses dahingehend geändert, daß an Stelle der Z 6 des § 14 Abs 1 GelVerkG die Z 7 trete. § 14 Abs 1 GelVerkG in der hier anzuwendenden Fassung der... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21. Dezember 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei als gewerberechtliche Geschäftsführerin der Kommanditgesellschaft C & Co. gemäß § 370 Abs. 2 GewO 1973 dafür verantwortlich, daß die Gastgewerbebetriebsanlage der C & Co. in M nach Änderung der Betriebsanlage "durch Errichtung von Beherbergungsräumen im ersten Obergeschoß, zweiten Obergeschoß und Dachgeschoß sowie im darüberliegenden Spitzbogen" s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 1992 wurde die gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 2. Juli 1992 gerichtete Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen, wobei der Spruch: des Straferkenntnisses wie folgt neu gefaßt wurde: "Sie haben am 2.7.1992 um 05.30 Uhr am Chlumeckyplatz in Bad Aussee anläßlich des Wochenmarktes trotz vorangegangener Standplatzverweisung und trotz am 10.10.1991 und 30.1.1992 schriftlich ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 28. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben als der gemäß § 39 Abs. 1 GewO bestellte Geschäftsführer der N Transport Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß die in der Auflage Punkt 16.) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24.6.1991, Zahl 2/152-546/38-1991, festgesetzten Betriebszeiten in der Betriebsanlage in L zweimal, und zwar vom 30.8.1992 du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §376 Z11 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/28 91/04/0246 1
(hier: im Falle der Annahme einer gemäß § 376 Z 11 Abs 2 GewO
1973 als genehmigt geltenden Anlage ist zumindest eine
"allgemeine Umschreibung der Betriebsanlage" erforderlich) Stammrechtssatz Der
Spruch: eines Straferkenntnisses nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/25 91/04/0294 1 Stammrechtssatz In Ansehung des § 367 Z 26 GewO 1973 stellt die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, die Strafbestimmung des § 367 Z 26 in Verbindung mit der konkret bezeichneten Untergliede... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 idF 1988/399;VStG §44a Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/04/0060 E 25. April 1995
Rechtssatz: Für die in § 368 GewO 1973 angeführten Verwaltungsübertretungen ist die jeweils zutreffende Strafsanktionsnorm iSd § 44a Z 3 VStG der EINLEITUNGSSATZ des § 368 GewO 1973. Schlagworte Strafno... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 21. Dezember 1992 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie sei als gewerberechtliche Geschäftsführerin der Kommanditgesellschaft C & Co. gemäß § 370 Abs. 2 GewO 1973 dafür verantwortlich, daß die Gastgewerbebetriebsanlage der C & Co. in M nach Änderung der Betriebsanlage "durch Errichtung von Beherbergungsräumen im ersten Obergeschoß, zweiten Obergeschoß und Dachgeschoß sowie im darüberliegenden Spitzbogen" s... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 19. Oktober 1992 wurde die gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 2. Juli 1992 gerichtete Berufung des Beschwerdeführers abgewiesen, wobei der Spruch: des Straferkenntnisses wie folgt neu gefaßt wurde: "Sie haben am 2.7.1992 um 05.30 Uhr am Chlumeckyplatz in Bad Aussee anläßlich des Wochenmarktes trotz vorangegangener Standplatzverweisung und trotz am 10.10.1991 und 30.1.1992 schriftlich ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 28. Oktober 1992 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt wie folgt: "Sie haben als der gemäß § 39 Abs. 1 GewO bestellte Geschäftsführer der N Transport Gesellschaft m.b.H. zu verantworten, daß die in der Auflage Punkt 16.) des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 24.6.1991, Zahl 2/152-546/38-1991, festgesetzten Betriebszeiten in der Betriebsanlage in L zweimal, und zwar vom 30.8.1992 du... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §366 Abs1 Z4;GewO 1973 §376 Z11 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/01/28 91/04/0246 1
(hier: im Falle der Annahme einer gemäß § 376 Z 11 Abs 2 GewO
1973 als genehmigt geltenden Anlage ist zumindest eine
"allgemeine Umschreibung der Betriebsanlage" erforderlich) Stammrechtssatz Der
Spruch: eines Straferkenntnisses nach... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26 idF 1988/399;GewO 1973 §74 Abs2 idF 1988/399;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/25 91/04/0294 1 Stammrechtssatz In Ansehung des § 367 Z 26 GewO 1973 stellt die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, die Strafbestimmung des § 367 Z 26 in Verbindung mit der konkret bezeichneten Untergliede... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §368 idF 1988/399;VStG §44a Z3; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/04/0060 E 25. April 1995
Rechtssatz: Für die in § 368 GewO 1973 angeführten Verwaltungsübertretungen ist die jeweils zutreffende Strafsanktionsnorm iSd § 44a Z 3 VStG der EINLEITUNGSSATZ des § 368 GewO 1973. Schlagworte Strafno... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Gruppeninspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg tätig. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erstattete am 7. November 1994 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige wegen Vornahme von Falscheintragungen im Fahrtenbuch für das Dienst-Kfz Kennzeichen Nr. BG nnnn. Der Beschwerdeführer sei verdächtig, s... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gendarmeriebeamter (Gruppeninspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich (Bund), er ist im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Vorarlberg tätig. Die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit erstattete am 7. November 1994 gegen den Beschwerdeführer Disziplinaranzeige wegen Vornahme von Falscheintragungen im Fahrtenbuch für das Dienst-Kfz Kennzeichen Nr. BG nnnn. Der Beschwerdeführer sei verdächtig, s... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der dem Beamten im Einleitungsbeschluß gemachte Vorwurf, im Fahrtenbuch innerhalb eines kalendermäßig abgegrenzten Zeitraumes Falscheintragungen vorgenommen zu haben (wobei einzelne Fakten in der Disziplinaranzeige nur "beispielsweise" angeführt worden waren), i... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §123 Abs1;BDG 1979 §123 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der dem Beamten im Einleitungsbeschluß gemachte Vorwurf, im Fahrtenbuch innerhalb eines kalendermäßig abgegrenzten Zeitraumes Falscheintragungen vorgenommen zu haben (wobei einzelne Fakten in der Disziplinaranzeige nur "beispielsweise" angeführt worden waren), i... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 11. Juli 1994 wurde die Mitbeteiligte für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GesmbH mit Firmensitz in W zu verantworten, daß anläßlich einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat am 9. Jänner 1992 an einem näher angeführten Standort folgendes festgestellt worden sei: 1. Der Arbeitsraum besitze keine ins frei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (in Bestätigung eines Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 18. April 1994) schuldig erkannt wurde, eine Übertretung der StVO 1960 - offenbar des § 24 Abs. 1 lit. a - begangen zu haben. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Aufnahme einer Ausnahmeregelung (hier: § 8 Abs 1 erster Halbsatz AAV) ist nur dann in dem § 44a Z 1 VStG betreffenden Teil des Spruches erforderlich, wenn sich ein Beschuldigter durch ein entsprechendes konkretes Sachverhaltsvorbringen mit der für ihn geltenden Ausnahmeregelung vera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV §8 Abs3;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Zulassung der Verwendung eines Raumes als Arbeitsraum iSd § 8 Abs 3 erster Satz AAV ist nicht Gegenstand einer Verfolgungshandlung in Ansehung einer Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 1 AAV (und auch nicht Spruchinhalt iSd § 44a Z 1 VStG), weil dies von ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Wels vom 11. Juli 1994 wurde die Mitbeteiligte für schuldig befunden, sie habe es als handelsrechtliche Geschäftsführerin und somit als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der H. GesmbH mit Firmensitz in W zu verantworten, daß anläßlich einer Kontrolle durch das Arbeitsinspektorat am 9. Jänner 1992 an einem näher angeführten Standort folgendes festgestellt worden sei: 1. Der Arbeitsraum besitze keine ins frei... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich, daß der Beschwerdeführer mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid (in Bestätigung eines Straferkenntnisses der Bundespolizeidirektion Wien vom 18. April 1994) schuldig erkannt wurde, eine Übertretung der StVO 1960 - offenbar des § 24 Abs. 1 lit. a - begangen zu haben. Über ihn wurde eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt. In seiner an den Verwaltungsgeri... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde unter Spruchpunkt "I. Berufungsbescheid" der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als zur Vertretung einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in Wien nach außen berufenes Organ (Geschäftsführer) in Bestätigung eines Straferkenntnisses des Magistrates der Stadt Wien schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß sich in einer im Land Steiermark gelegenen Filiale des Unterneh... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 90/02/0209 1
(hier: die Bezeichnung eines im verbauten Gebiet gelegenen
Tatortes auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr mit der
Ordnungsnummer des Grundstückes/Gebäudes vor bzw gegenüber
welcher sich der Tatort befindet, entspricht dem
Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs2;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Tatanlastung nach § 81 Abs 2 AAV wird dem Erfordernis einer ausreichenden Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat nicht durch das Aufzählen der im Erste-Hilfe-Kasten vorhandenen Behelfe gerecht, sondern nur durch die (zumindest beispielhaften) Anführung der fehlenden Behelfe. D... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Aufnahme einer Ausnahmeregelung (hier: § 8 Abs 1 erster Halbsatz AAV) ist nur dann in dem § 44a Z 1 VStG betreffenden Teil des Spruches erforderlich, wenn sich ein Beschuldigter durch ein entsprechendes konkretes Sachverhaltsvorbringen mit der für ihn geltenden Ausnahmeregelung vera... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §8 Abs1;AAV §8 Abs3;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Zulassung der Verwendung eines Raumes als Arbeitsraum iSd § 8 Abs 3 erster Satz AAV ist nicht Gegenstand einer Verfolgungshandlung in Ansehung einer Verwaltungsübertretung nach § 8 Abs 1 AAV (und auch nicht Spruchinhalt iSd § 44a Z 1 VStG), weil dies von ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §24 Abs1 lita;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/04/17 90/02/0209 1
(hier: die Bezeichnung eines im verbauten Gebiet gelegenen
Tatortes auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr mit der
Ordnungsnummer des Grundstückes/Gebäudes vor bzw gegenüber
welcher sich der Tatort befindet, entspricht dem
Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG. D... mehr lesen...