Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Annahme der (mit jedem rechtswidrigen Fahrstreifenwechsel verbundenen) Verwirklichung der Tatbestände des § 11 Abs 1 StVO und des § 11 Abs 2 StVO hat die Frage, welche Fahrstreifen von dem durchgeführten Fahrstreifenwechsel betroffen waren, keine Bedeutung (Hinweis E 12.11.198... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Graz vom 21. Februar 1996 wurde der Beschwerdeführer - unter anderem - schuldig erkannt, er habe am 30. März 1994 um 18.19 Uhr als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Pkws in Graz auf dem Autobahnzubringer Graz-Ost in Fahrtrichtung Graz ... 2.) auf Höhe der Ausfahrt "Puchwerke" bis Höhe der Ausfahrt "Raaba" nicht einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug eingehalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 5. September 1996 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Jänner 1996 um 19.10 Uhr als Lenker "den Kraftwagenzuges mit den Kennzeichen ..." in Salzburg am Grenzkontrollposten Saalbrücke, Zollamtsplatz in Richtung Salzburg fahrend in Betrieb genommen, ohne sich in zumutbarer Weise davon zu überzeugen, daß die Beladung des Kraftfahrzeuges den Vorschriften entspricht, weshalb die Summe der Gesamtgewichte vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §18 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/20 96/03/0040 1
(hier: Zulässige Einschränkung der im erstinstanzlichen
Straferkenntnis als Tatort angegebenen Strecke) Stammrechtssatz Im Beschwerdefall wurde der Tatort von der Behörde erster Instanz in bezug auf eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §102 Abs1;KFG 1967 §4 Abs7a;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Beim Vorwurf der Übertretung gemäß § 102 Abs 1 KFG (hier: iVm § 4 Abs 7a KFG) muß im
Spruch: des Straferkenntnisses auch angeführt werden, welche bestimmte Vorschrift des KFG oder einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen V im Einzelfall verletzt wurde (hier: § 101 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §18 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Es gehört weder ein ZIFFERNMÄßIG BESTIMMTER Abstand zwischen den Fahrzeugen noch eine bestimmte von den Fahrzeugen eingehaltene FAHRGESCHWINDIGKEIT zu den Tatbestandsmerkmalen einer Übertretung des § 18 Abs 1 StVO (Hinweis E 9.11.1984, 84/02B/0064 und E 25.9.1986, 86/02/0058). Schlag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §11 Abs1;StVO 1960 §11 Abs2;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Für die Annahme der (mit jedem rechtswidrigen Fahrstreifenwechsel verbundenen) Verwirklichung der Tatbestände des § 11 Abs 1 StVO und des § 11 Abs 2 StVO hat die Frage, welche Fahrstreifen von dem durchgeführten Fahrstreifenwechsel betroffen waren, keine Bedeutung (Hinweis E 12.11.198... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §66 Abs4;StVO 1960 §18 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/03/20 96/03/0040 1
(hier: Zulässige Einschränkung der im erstinstanzlichen
Straferkenntnis als Tatort angegebenen Strecke) Stammrechtssatz Im Beschwerdefall wurde der Tatort von der Behörde erster Instanz in bezug auf eine Verwaltungsübertretun... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 VStG der E.-GesmbH in R., G.-Straße 16, die Ware "Knacker" vakuumverpackt mit Aufdruck, Länge ca. 10 bis 11 cm, Durchmesser ca. 4,5 cm, durch Auslieferung an die A.-Zentrale in T. am 8. August 1995 in Verkehr gebracht, obwohl die Ware als vorverpacktes... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. Jänner 1997 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe als verantwortlicher Beauftragter gemäß § 9 VStG der E.-GesmbH in R., G.-Straße 16, die Ware "Knacker" vakuumverpackt mit Aufdruck, Länge ca. 10 bis 11 cm, Durchmesser ca. 4,5 cm, durch Auslieferung an die A.-Zentrale in T. am 8. August 1995 in Verkehr gebracht, obwohl die Ware als vorverpacktes... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z2;LMKV 1993 §4 Z7 litc;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen die Kennzeichnungspflichten der LMKV 1993 stellt ein Unterlassungsdelikt dar. Ein solches Delikt wird zu der Zeit und an dem Ort begangen, zu der und an dem der Täter hätte handeln sollen. Im Falle der Lieferung eines nicht entspreche... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z2;LMKV 1993 §4 Z7 litc;VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein Zuwiderhandeln gegen die Kennzeichnungspflichten der LMKV 1993 stellt ein Unterlassungsdelikt dar. Ein solches Delikt wird zu der Zeit und an dem Ort begangen, zu der und an dem der Täter hätte handeln sollen. Im Falle der Lieferung eines nicht entspreche... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 31. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, "daß die Gesellschaft bei der Beschäftigung" von 13 im folgenden namentlich genannten Arbeitnehmern "das Arbeitszeitgesetz in 13 Fällen durch Überschreiten der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit von 10 Stunden ... übertreten hat". Es folgt eine Auflistung ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 31. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, "daß die Gesellschaft bei der Beschäftigung" von 13 im folgenden namentlich genannten Arbeitnehmern "das Arbeitszeitgesetz in 13 Fällen durch Überschreiten der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit von 10 Stunden ... übertreten hat". Es folgt eine Auflistung ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 31. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. schuldig erkannt, "daß die Gesellschaft bei der Beschäftigung" von 13 im folgenden namentlich genannten Arbeitnehmern "das Arbeitszeitgesetz in 13 Fällen durch Überschreiten der höchstzulässigen Tagesarbeitszeit von 10 Stunden ... übertreten hat". Es folgt eine Auflistung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0059 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG bestraft, so erfordert es die Bestimmung des § 44a lit a VStG, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/19 90/19/0413 1 Stammrechtssatz Sofern als verletzte Verwaltungsvorschrift nur § 15 AZG ohne weitere Differenzierung angegeben wurde, ist darin keine Rechtswidrigkeit zu erblicken, wenn zufolge der Umschreibung des Tatbildes die Zuordnung der erwiesenen Tat zum ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §44a Z1;VStG §5 Abs1;VStG §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/08/0059 E 27. September 1988 RS 3 Stammrechtssatz Wird ein Täter als verantwortliches Organ einer juristischen Person oder einer Personengemeinschaft ohne Rechtspersönlichkeit iSd § 9 Abs 1 VStG bestraft, so erfordert es die Bestimmung des § 44a lit a VStG, dass im
Spruch: des Straferkenntnisses die A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/19 90/19/0413 1 Stammrechtssatz Sofern als verletzte Verwaltungsvorschrift nur § 15 AZG ohne weitere Differenzierung angegeben wurde, ist darin keine Rechtswidrigkeit zu erblicken, wenn zufolge der Umschreibung des Tatbildes die Zuordnung der erwiesenen Tat zum ... mehr lesen...
I. Der Erstbeschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S GmbH, welche in Ausübung des Gastgewerbes ein Lokal in Wien, N-Gasse, betreibt. Die Zweitbeschwerdeführerin hat gemäß einer Vereinbarung mit der S GmbH in diesem Lokal einen in ihrem Eigentum stehenden Münzgewinnspielapparat Lady Liner Lucky aufgestellt. Anläßlich einer Kontrolle durch die Bundespolizeidirektion Wien wurde der Betrieb des Glücksspielapparates auch mit Einsätzen von mehr als S 5,-- pro S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;VStG §17 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Der Verfall stellt keine Strafe, sondern eine Art sichernde Maßnahme dar, wenn der Besch nicht Eigentümer des Verfallsgegenstandes ist, und ist daher nicht Gegenstand der Strafbemessung. Dessen ungeachtet hat der Besc... mehr lesen...
I. Der Erstbeschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma S GmbH, welche in Ausübung des Gastgewerbes ein Lokal in Wien, N-Gasse, betreibt. Die Zweitbeschwerdeführerin hat gemäß einer Vereinbarung mit der S GmbH in diesem Lokal einen in ihrem Eigentum stehenden Münzgewinnspielapparat Lady Liner Lucky aufgestellt. Anläßlich einer Kontrolle durch die Bundespolizeidirektion Wien wurde der Betrieb des Glücksspielapparates auch mit Einsätzen von mehr als S 5,-- pro S... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)34 Monopole40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art130 Abs2;GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;GSpG 1989 §52 Abs2;VStG §17 Abs1;VStG §19 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Der Verfall stellt keine Strafe, sondern eine Art sichernde Maßnahme dar, wenn der Besch nicht Eigentümer des Verfallsgegenstandes ist, und ist daher nicht Gegenstand der Strafbemessung. Dessen ungeachtet hat der Besc... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der P-Ges.m.b.H. nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991, die zur Ausübung des Gewerbes "Zimmer- und Gebäudereiniger" im Standort Wien 1, H-Straße 3, berechtigt ist, zu verantworten, daß diese Gesellschaft - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 17. Februar 1995 wurde der Beschwerdeführer wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Sie haben es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung der P-Ges.m.b.H. nach außen Berufener im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG 1991, die zur Ausübung des Gewerbes "Zimmer- und Gebäudereiniger" im Standort Wien 1, H-Straße 3, berechtigt ist, zu verantworten, daß diese Gesellschaft - entgegen der Bestimmung des § 3 Abs... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0301 1 Stammrechtssatz Der Tatzeitpunkt einer Übertretung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist mit der Angabe des Kalendertages ausreichend bestimmt angegeben. Gerade die Umschreibung der Tatzeit mit d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §3 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/01/19 94/09/0301 1 Stammrechtssatz Der Tatzeitpunkt einer Übertretung des § 3 Abs 1 iVm § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG ist mit der Angabe des Kalendertages ausreichend bestimmt angegeben. Gerade die Umschreibung der Tatzeit mit d... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Benützung von Grünanlagen (Grünanlagenverordnung), Amtsblatt der Stadt Wien vom 13. Mai 1993, Nr. 19/1993, dahingehend schuldig erkannt, er habe am 2. Februar 1995 um 23.05 Uhr, das Kraftfahrzeug Toyota mit dem behördli... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 92/04/0276 4 Stammrechtssatz Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsanktionsnorm zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung fi... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, nunmehr angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 21. Juli 1995 wurde der Beschwerdeführer der Begehung einer Verwaltungsübertretung gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 4 Abs. 1 der Verordnung des Magistrates der Stadt Wien betreffend die Benützung von Grünanlagen (Grünanlagenverordnung), Amtsblatt der Stadt Wien vom 13. Mai 1993, Nr. 19/1993, dahingehend schuldig erkannt, er habe am 2. Februar 1995 um 23.05 Uhr, das Kraftfahrzeug Toyota mit dem behördli... mehr lesen...