RS Vwgh 1997/8/12 96/17/0355

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Veröffentlicht am 12.08.1997
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Index

L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ParkabgabeG OÖ §2 Abs2;
ParkabgabeG OÖ §6 Abs1 litb;
ParkgebührenV Linz 1989 §3 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Eine vollständige, wortgetreue Wiedergabe des Inhaltes des (hier ausreichend konkretisierten) Auskunftsbegehrens ist nicht in jedem Fall zu fordern. Wenn nämlich dem Spruch des (hier nach § 6 Abs 1 lit b iVm § 2 Abs 2 OÖ ParkabgabenG ergangenen) Bescheides zu entnehmen ist und auch sonst für den Beschuldigten nicht zweifelhaft sein kann, zu welcher Auskunft er aufgrund einer konkreten Aufforderung verpflichtet war, so wurde dem Erfordernis des § 44a Z 1 VStG entsprochen.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996170355.X03

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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