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L37064 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren OberösterreichNorm
ParkabgabeG OÖ §2 Abs2;Rechtssatz
Eine vollständige, wortgetreue Wiedergabe des Inhaltes des (hier ausreichend konkretisierten) Auskunftsbegehrens ist nicht in jedem Fall zu fordern. Wenn nämlich dem Spruch des (hier nach § 6 Abs 1 lit b iVm § 2 Abs 2 OÖ ParkabgabenG ergangenen) Bescheides zu entnehmen ist und auch sonst für den Beschuldigten nicht zweifelhaft sein kann, zu welcher Auskunft er aufgrund einer konkreten Aufforderung verpflichtet war, so wurde dem Erfordernis des § 44a Z 1 VStG entsprochen.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996170355.X03Im RIS seit
19.03.2001