Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art131 Abs1 Z1;VStG §44a Z3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/12/20 92/04/0276 4 Stammrechtssatz Unter "angewendeter Gesetzesbestimmung" iSd § 44a Z 3 VStG ist die Strafsanktionsnorm zu verstehen, welche jene Strafdrohung enthält, in der die tatsächlich verhängte Strafe Deckung fi... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 15. März 1996 wurde der Beschwerdeführer als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nach außen Berufener) einer Übertretung nach "§ 103 Abs. 1 KFG" iVm § 134 KFG für schuldig befunden und bestraft. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, er habe nicht dafür gesorgt, daß dieses Kraftfahrzeug am 18. Mai 199... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 15. März 1996 wurde der Beschwerdeführer als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nach außen Berufener) einer Übertretung nach "§ 103 Abs. 1 KFG" iVm § 134 KFG für schuldig befunden und bestraft. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, er habe nicht dafür gesorgt, daß dieses Kraftfahrzeug am 18. Mai 199... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist der Ort des "Lenkens" des Fahrzeuges. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020042.X01 Im RIS seit 07.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 25.08.2017 mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 15. März 1996 wurde der Beschwerdeführer als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nach außen Berufener) einer Übertretung nach "§ 103 Abs. 1 KFG" iVm § 134 KFG für schuldig befunden und bestraft. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, er habe nicht dafür gesorgt, daß dieses Kraftfahrzeug am 18. Mai 199... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Donaustadt, vom 15. März 1996 wurde der Beschwerdeführer als Verantwortlicher und somit als zur Vertretung der Zulassungsbesitzerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges (nach außen Berufener) einer Übertretung nach "§ 103 Abs. 1 KFG" iVm § 134 KFG für schuldig befunden und bestraft. Dem Beschwerdeführer wurde vorgeworfen, er habe nicht dafür gesorgt, daß dieses Kraftfahrzeug am 18. Mai 199... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/03/0220 1 (hier: Die belBeh hat es unterlassen, im
Spruch: zum Ausdruck zu bringen, welcher KONKRETE Zustand des Fahrzeuges im einzelnen als jeweils vorschriftswidrig anzusehen war). Stammrechtssatz §... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatort einer Übertretung nach § 103 Abs 1 Z 1 KFG ist der Ort des "Lenkens" des Fahrzeuges. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997020042.X01 Im RIS seit 07.06.2001 Zuletzt aktualisiert am 25.08.2017 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §101 Abs1 lita;KFG 1967 §103 Abs1 Z1;VStG §44a Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/01/19 93/03/0220 1 (hier: Die belBeh hat es unterlassen, im
Spruch: zum Ausdruck zu bringen, welcher KONKRETE Zustand des Fahrzeuges im einzelnen als jeweils vorschriftswidrig anzusehen war). Stammrechtssatz §... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als gemäß § 9 VStG verantwortlicher Beauftragter der Z-GesmbH, D, am 12.4.1991 durch Lieferung abgepackte, vorschriftswidrig gekennzeichnete Lebensmittel in Verkehr gebracht, indem an den X-Markt, L, gelieferten Paprika der Sitz der erzeugenden oder der verpackenden Unternehmung, Hinweise auf eine beschränkte Haltbarkeit und die Lagerbedingungen feh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei "als mit lebensmittelrechtlichen Belangen (speziell Verpackung und Etikettierung) Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG der S-GesmbH mit Sitz und Standort in Wien, F-Straße 214, dafür verantwortlich, daß von der genannten Gesellschaft 1) am 30.12.1992 zwei Packungen a 322 g Waldviertler und 2) am 11.1.1993 zwei Packungen a 316 g Waldviertler an di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen verhängt. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde begründend die Auffassung vertreten, es stehe zweifelsfrei fest, daß die Beschwerdeführerin die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt habe. Auf die Gew... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 1995 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, es als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH bis zum 20. Juni 1994 unterlassen zu haben, aus dem im näher bezeichneten Betrieb durchgeführten Vermieten von Bild- und Programmträgern (Videoverleih) während des Zeitraumes 1. bis 28. Februar 1994 steuerpflichtige Einnahmen von insgesamt S 156.000,-- termingerecht zur Vergnügungssteuer einzubekennen und die darauf entfallende ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe "als gemäß § 9 VStG verantwortlicher Beauftragter der Z-GesmbH, D, am 12.4.1991 durch Lieferung abgepackte, vorschriftswidrig gekennzeichnete Lebensmittel in Verkehr gebracht, indem an den X-Markt, L, gelieferten Paprika der Sitz der erzeugenden oder der verpackenden Unternehmung, Hinweise auf eine beschränkte Haltbarkeit und die Lagerbedingungen feh... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei "als mit lebensmittelrechtlichen Belangen (speziell Verpackung und Etikettierung) Beauftragter im Sinne des § 9 Abs. 2 VStG der S-GesmbH mit Sitz und Standort in Wien, F-Straße 214, dafür verantwortlich, daß von der genannten Gesellschaft 1) am 30.12.1992 zwei Packungen a 322 g Waldviertler und 2) am 11.1.1993 zwei Packungen a 316 g Waldviertler an di... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug erlassenen Bescheid der belangten Behörde wurde die Beschwerdeführerin wegen der Übertretung gemäß § 18 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit § 4 Abs. 1 des Vorarlberger Sittenpolizeigesetzes, LGBl. Nr. 6/1976 (SPG), schuldig erkannt. Es wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Tagen verhängt. Nach Darlegung des Sachverhaltes wurde begründend die Auffassung vertreten, es stehe zweifelsfrei fest, daß die Beschwerdeführerin die gewerbsmäßige Unzucht ausgeübt habe. Auf die Gew... mehr lesen...
Mit Erkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 20. Jänner 1995 wurde dem Beschwerdeführer vorgeworfen, es als Geschäftsführer einer näher bezeichneten GmbH bis zum 20. Juni 1994 unterlassen zu haben, aus dem im näher bezeichneten Betrieb durchgeführten Vermieten von Bild- und Programmträgern (Videoverleih) während des Zeitraumes 1. bis 28. Februar 1994 steuerpflichtige Einnahmen von insgesamt S 156.000,-- termingerecht zur Vergnügungssteuer einzubekennen und die darauf entfallende ... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 19 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987 ist dem Tatbild nach ein Erfolgsdelikt. Das Tatbild ist dabei auf die Herbeiführung eines Erfolges, der Verkürzung der Abgabe, entweder durch ein aktives Tun oder pflichtwidrig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z1;LMKV §1 Abs1;LMKV §6 lita;LMKV §6 litb sublitaa;LMKV §6 litb sublitbb;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/17 95/10/0228 4 Stammrechtssatz Dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG wird der Tatvorwurf, ein verpacktes Lebensmittel ohne eine der LMKV entsprechen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden. Schla... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z1;LMKV §1 Abs1;LMKV §6 lita;LMKV §6 litb sublitaa;LMKV §6 litb sublitbb;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/17 95/10/0228 4 Stammrechtssatz Dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG wird der Tatvorwurf, ein verpacktes Lebensmittel ohne eine der LMKV entsprechen... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StGB §2;VergnügungssteuerG Wr 1987 §19 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Der Straftatbestand des § 19 Abs 1 Wr VergnügungssteuerG 1987 ist dem Tatbild nach ein Erfolgsdelikt. Das Tatbild ist dabei auf die Herbeiführung eines Erfolges, der Verkürzung der Abgabe, entweder durch ein aktives Tun oder pflichtwidrig... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z1;LMKV §1 Abs1;LMKV §6 lita;LMKV §6 litb sublitaa;LMKV §6 litb sublitbb;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/17 95/10/0228 4 Stammrechtssatz Dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG wird der Tatvorwurf, ein verpacktes Lebensmittel ohne eine der LMKV entsprechen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19;VStG §44a Z1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/10/0064 E 18. Dezember 2000 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0411/54 E 17. Mai 1955 VwSlg 3743 A/1955 RS 1 Stammrechtssatz Ein Tatbestandmerkmal darf bei der Strafbemessung weder als erschwerender noch als mildernder Umstand gewertet werden. Schla... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/05 Lebensmittelrecht
Norm: LMG 1975 §74 Abs5 Z1;LMKV §1 Abs1;LMKV §6 lita;LMKV §6 litb sublitaa;LMKV §6 litb sublitbb;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/02/17 95/10/0228 4 Stammrechtssatz Dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG wird der Tatvorwurf, ein verpacktes Lebensmittel ohne eine der LMKV entsprechen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin nach einer in ihrer Abwesenheit durchgeführten mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, sie habe im Jahre 1991 bei der Ausübung ihres tierärztlichen Berufes auf Briefköpfen bzw. bei der Unterfertigung von Schriftstücken (anstelle einer Stampiglie) die Bezeichnung "Veterinärmedizinisches Laboratorium Tzt. Dr. A" verwendet, obwohl sie kein entsprechend eingerichtetes veterinärmedizinisches Labor betreibe. Durch diese Vorgangswe... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin nach einer in ihrer Abwesenheit durchgeführten mündlichen Verhandlung schuldig erkannt, sie habe im Jahre 1991 bei der Ausübung ihres tierärztlichen Berufes auf Briefköpfen bzw. bei der Unterfertigung von Schriftstücken (anstelle einer Stampiglie) die Bezeichnung "Veterinärmedizinisches Laboratorium Tzt. Dr. A" verwendet, obwohl sie kein entsprechend eingerichtetes veterinärmedizinisches Labor betreibe. Durch diese Vorgangswe... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren86/02 Tierärzte
Norm: Richtlinien Tierärztekammer Textierung 1989 idF 1990/006;TierärzteG 1975 §12 Abs1;TierärzteG 1975 §17;TierärzteG 1975 §24 Abs1;TierärzteG 1975 §53 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Erschöpft sich das dem Tierarzt spruchmäßig angelastete Verhalten im unzulässigen Gebrauch des Ausdruckes "veterinärmedizinisches Laboratorium" auf Briefköpfen und bei der Unterfertigu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren86/02 Tierärzte
Norm: Richtlinien Tierärztekammer Textierung 1989 idF 1990/006;TierärzteG 1975 §16 Abs1 Z2;TierärzteG 1975 §17;TierärzteG 1975 §53 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Da § 16 Abs 1 Z 2 TierärzteG lediglich die äußere Bezeichnung (Kennzeichnung) einer tierärztlichen Ordination oder eines Tierspitals regelt, welche nach den von der Bundeskammer der Tierärzte Österreichs da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren86/02 Tierärzte
Norm: Richtlinien Tierärztekammer Textierung 1989 idF 1990/006;TierärzteG 1975 §12 Abs1;TierärzteG 1975 §17;TierärzteG 1975 §24 Abs1;TierärzteG 1975 §53 Abs1;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Erschöpft sich das dem Tierarzt spruchmäßig angelastete Verhalten im unzulässigen Gebrauch des Ausdruckes "veterinärmedizinisches Laboratorium" auf Briefköpfen und bei der Unterfertigu... mehr lesen...