Mit Straferkenntnis des Magistrates der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 16. Jänner 1989 wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 30. November 1988 an der Ostfassade des Hauses X-Straße 5 und an der Westfassade des Hauses Y-Gasse 1 bewilligungspflichtige Ankündigungsanlagen angebracht, bzw. gemäß § 9 VStG als Verantwortliche anbringen lassen, ohne hiezu eine Bewilligung nach dem Kärntner Ortsbildpflegegesetz zu besitzen. Sie habe dadurch die §§ 6 und 7 des Kärntner Or... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Dem Umstand, daß der Besch nach Einleitung des Verwaltungsstrafverfahrens Schritte unternommen hat, um weitere Verwaltungsübertretungen zu vermeiden, kommt keine rechtliche Bedeutung zu. Schlagworte Verantwortung für Handeln anderer Personen Allgemein European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
1.1. Mit nichtdatiertem Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz wurde der Beschwerdeführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ (§ 9 Abs. 1 VStG 1950) der Firma "X AG" schuldig erkannt, er habe es zugelassen, daß im Betrieb der genannten AG in A, 35 Packungen Putenbrust (Lebensmittel) in einer Tiefkühlinsel zum Verkauf feilgehalten und sohin in Verkehr gesetzt worden seien, die im Sinne des Lebensmittelgesetzes 1975 (LMG 1975) als falsch bezeichnet zu beu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §1;VStG §31 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §40;VStG §41 Abs1;
Rechtssatz: Dem VStG ist ein Grundsatz des Inhaltes, daß lediglich das Gegenstand des Strafverfahrens sein könne, was in einer Aufforderung zur Rechtfertigung als Besch genannt werde, fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1989100162.X04 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Tiroler Landesregierung vom 19. Jänner 1989 wurde der Beschwerdeführer wegen der Übertretungen des § 37 Abs. 1 StVO und des § 9 Abs. 1 leg. cit. bestraft, weil er am 26. August 1987 um 20.14 Uhr in Innsbruck den dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Brunecker Straße, vor dem Posthof, in Richtung Norden gelenkt und 1) trotz eines durch hochgehobenen Arm deutlich sichtbaren Haltezeichens sein Fahrzeug nicht angehalten und 2) die dort... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §24;VStG §40;VStG §41;VStG §42;VwRallg;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt. Die Unterlassung der Vernehmung des Besch als Partei stellt keine wesentliche Verletzung von Verfahrensvorschriften dar, wenn der Besch mehrfach, j... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;AVG §51;VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Besch zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). Der Besch hatte jedenfalls in seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Straferkenntnis die Möglichkeit, seinen Standpunkt darzulegen (Hinweis E 22.2.1989, 88/02/0204). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §25 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Ein in der Form einer Anklage oder in der Form eines Antrages auf Bestrafung zu erhebender Tatvorwurf ist dem VStG - abgesehen von Privatanklagesachen - fremd. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989180113.X02 Im RIS seit 29.09.1989 Zuletzt aktua... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs3;VStG;
Rechtssatz: Dem Verwaltungsstrafverfahren ist eine Vorschrift fremd, wonach dem Beschuldigten vor Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens schlechthin und generell der Akteninhalt vorzuhalten sei; dem Parteiengehör wird vielmehr dadurch Rechnung getragen, dass dem Beschuldigten zu den einzelnen Ermittlungsergebnissen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §5 Abs6;StVO 1960 §99 Abs1 litc;VStG;
Rechtssatz: Ein abstraktes Recht des Beschuldigten oder seines Rechtsanwaltes, an der Vernehmung der Zeugen teilzunehmen und diese zu befragen, besteht ebenso wenig wie ein Recht auf Gegenüberstellung von oder mit Zeugen. Schlagworte Sachverhalt Sachverhaltsfeststell... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §45 Abs2;StVO 1960 §5 Abs1;VStG §40;VStG §41;VStG §44a lita;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Ein der Begehung eines Deliktes nach § 5 Abs 1 StVO Beschuldigter kann durch die Tatortumschreibung mit Nennung eines auch längeren in einem Ortsgebiet gelegenen Straßenzuges - den der Besch nur zum Teil befahren haben mag - nicht in seinen Verteidigungsrecht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988020204.X0... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsstrafverfahren "gemäß § 68 Abs. 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG 1950) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen". In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefo... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1VStG §40VStG §46
Rechtssatz: Die Verwaltungsstrafbehörde ist nicht verpflichtet, einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in einen Antrag auf Zustellung der Ladung zur mündlichen Verhandlung umzudeuten, zumal wenn das Verfahren durch die Zustellung des Straferkenntnisses bereits abgeschlossen ist und der Behörde die Durchfü... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren - AVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37AVG §71 Abs1VStG §40VStG §51
Rechtssatz: Wurde die Ladung zur mündlichen Verhandlung in einem Verwaltungsstrafverfahren nicht rechtswirksam zugestellt, so liegt keine Versäumung einer Verhandlung iSd § 71 Abs 1 AVG vor, die objektiv gegebene Rechtswidrigkeit der Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit des Besch und die dadurch ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;VStG §40; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1475/67 E 1. April 1968 RS 2 Stammrechtssatz Es ist Sache der Beweiswürdigung zu prüfen, ob ein nachträglicher Widerruf des Geständnisses glaubwürdig ist und durch entsprechende Beweise gestützt wird. Schlagworte Beweismittel Beschuldigtenverantwortung European... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §45 Abs3;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §40;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Der Grundsatz der Amtswegigkeit des Verfahrens befreit die Partei nicht von der Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhalts beizutragen, wobei die Erklärung des Beschuldigten im Verwaltungsstrafve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0076 E 11. Juni 1986 RS 1 Stammrechtssatz Das Verwaltungsstrafgesetz enthält keine Bestimmung, die eine persönliche Einvernahme des Beschuldigten zwingend vorschreiben würde. Der Grundsatz der Mündlichkeit ist im Verwaltungsstrafgesetz nur insoweit verwirklicht, als die Behörde gemäß §§ 40 ff VStG 1950 im ord... mehr lesen...
Index: 19/05 Menschenrechte32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: FinStrG;MRK;VStG; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 167;
Rechtssatz: Die MRK ist für das verwaltungsbehördliche Strafverfahren im vollen Umfang anzuwenden (Hinweis E 19.5.1988, 87/16/0110). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987160164.X05 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/03/0153 E 5. November 1986 RS 1 Stammrechtssatz Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987030274.X0... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs1;VStG §40;VStG §41;VStG §9;
Rechtssatz: Aus §§ 9, 32 Abs 1, 40, 41 VStG ergibt sich, dass Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines auf Grund des § 40 Abs 2 und des § 41 Abs 1 VStG iVm § 19 AVG ergehenden Beschuldigten-Ladungsbescheid ist, dass es sich bei der Person, an die der Bescheid gerichtet ist, um einen Beschuldigten iSd § 32 Abs 1 iVm § 9 VStG handelt,... mehr lesen...
Index: L37169 Kanalabgabe WienL82309 Abwasser Kanalisation Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Kanalanlagen- und EinmündungsgebührenG Wr §17 Abs1;VStG;
Rechtssatz: Eine Verkürzung der Kanaleinmündungsgebühr nach dem Wr Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren liegt dann nicht vor, wenn bei einer konsenslos begonnenen Bauführung deren Fortführung jedoch (über behördliches Einschreiten) unterlassen wurde, w... mehr lesen...
Index: L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;VergnügungssteuerG Wr 1963 §26 Abs4;VStG;
Rechtssatz: Ein vom jeweiligen Stand der Sachverhaltsermittlungen unabhängiges Recht auf Gegenüberstellung des Beschuldigten mit Zeugen besteht im Verwaltungsstrafverfahren nicht (hier: Bestrafung wegen fahrlässiger Verkürzung von Vergnügungssteuer). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §40;VStG §41;VStG §42;
Rechtssatz: Im VStG ist keine Bestimmung enthalten, die die persönliche Einvernahme eines Beschuldigten zwingend vorschreibt (Hinweis E 11.6.1986, 86/03/0076). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986030153.X01 Im RIS seit 05.11.1986 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/06 Ziviltechniker
Norm: VStG;ZivTG §2 idF 1978/143; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/04/0229 E 14. Oktober 1986 RS 6 Stammrechtssatz Die Führung eines dem § 2 ZiviltechnikerG widersprechenden Firmenwortlautes durch einen Dritten, gestattet niemanden, diese Bestimmung ebenfalls zu missachten, da ein allfälliges rechtswidriges Verhalten eines Dritten niemanden zu derselben rech... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Pächter des Gasthauses S in G. In der Zeit vom 6. August 1976 bis 30. September 1976 war beim Beschwerdeführer der jugoslawische Staatsangehörige RV als Musiker beschäftigt. Der Beschwerdeführer hat dieses Beschäftigungsverhältnis der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeldet. RV war im Besitz eines vom österreichischen Konsulat in Belgrad erteilten, bis 30. September 1976 gültigen Sichtvermerkes, der ihm auf Grund einer Sicherungsbescheinigung des Arbeitsamtes ... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AuslBG001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14AVG §15AVG §39aAVG §45 Abs3VStG §40VStG §44VwRallg implizit
Rechtssatz: Ausführungen darüber, ob die Einwendungen eines Ausländers der zugibt sich allgemein in der deutschen Sprache ausdrücken und verständlich machen zu können, er habe eine behördliche Tätigkeit nicht verstanden (z. B.: Ausfüllen eines Formulars, Rec... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht - AuslBG001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §14AVG §15AVG §37AVG §39aAVG §45 Abs2AVG §45 Abs3VStG §40VStG §44VStG §5 Abs2VwRallg implizit
Rechtssatz: Ein in Österreich lebender Ausländer ist verpflichtet, sich über die (österreichischen) gesetzlichen Vorschriften zu informieren, auch wenn er der deutschen Sprache nicht mächtig wäre. Es kann nicht das Verschulden ... mehr lesen...