RS Vwgh 1990/5/14 89/10/0162

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Veröffentlicht am 14.05.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §1;
VStG §31 Abs1;
VStG §32 Abs2;
VStG §40;
VStG §41 Abs1;

Rechtssatz

Dem VStG ist ein Grundsatz des Inhaltes, daß lediglich das Gegenstand des Strafverfahrens sein könne, was in einer Aufforderung zur Rechtfertigung als Besch genannt werde, fremd.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100162.X04

Im RIS seit

13.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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