Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/19 94/11/0055 2 Stammrechtssatz Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem zu verantwortenden Verwaltungsübertretung nicht am Sitz der (zentralen) Unternehmenslei... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 18. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung gemäß § 367 Z. 16 GewO 1973 schuldig erkannt; der Spruchbestandteil gemäß § 44a Z. 1 VStG (die als erwiesen angenommene Tat) wurde dabei wie folgt gefaßt: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. "X Ges.m.b.H." zu verantworten, daß am 14.10.1992 in H, S-Straße 21a, eine Werbeveranstaltung durchgeführt wurde, bei der verschiedene ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau vom 18. Oktober 1993 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung gemäß § 367 Z. 16 GewO 1973 schuldig erkannt; der Spruchbestandteil gemäß § 44a Z. 1 VStG (die als erwiesen angenommene Tat) wurde dabei wie folgt gefaßt: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Fa. "X Ges.m.b.H." zu verantworten, daß am 25.8.1992 in M eine Werbeveranstaltung unter dem Titel "Neuheiten-Ausstellung 92" durchgeführt w... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994040216.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt auch diese den Tatort nicht ausdrücklich, so muß der Tatzuschreibung in örtlicher Beziehung der konk... mehr lesen...
Aus der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21. Oktober 1994 wurde der Beschwerdeführer einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe von 1.100 S bestraft. Die mit 6. November 1994 datierte Berufung brachte der Beschwerdeführer unmittelbar bei der belangten Behörde als Rechtsmittelinstanz ein. In der Berufung wird der Bescheid,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Die örtliche Zuständigkeit iSd § 27 Abs 1 VStG richtet sich nicht nach dem Wohnsitz des Beschuldigten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1994030338.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma C Gesellschaft m.b.H. (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) mit dem Sitz in Salzburg. Am 3. Mai 1991 stellte das Arbeitsamt Gmunden den Antrag auf Einleitung von Verwaltungsstrafverfahren gegen die Ges.m.b.H., weil diese mehrere ausländische Dienstnehmer ohne die nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) erforderlichen Bewilligungen beschäftigt habe. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden trat am 18. Juli 1991 das Verwa... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs1;AuslBG §28;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/06 93/09/0151 1 Stammrechtssatz Auch im Falle von Übertretungen des § 28 AuslBG ist im Zweifel der Sitz des Unternehmens des Arbeitgebers der Tatort, denn dort wird in der Regel die gegebenenfalls nach diesem Gesetz verpön... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §24;VStG §27 Abs1;VStG §29a;VStG §51 Abs1;VStG §66 Abs4;
Rechtssatz: Die zur Erledigung der Berufung fehlende Zuständigkeit des UVS kann nicht rückwirkend dadurch geschaffen werden, daß dieser in den
Spruch: seines Bescheides den berichtigten Tatort (Unternehmenssitz) in einem anderen Bundesland einfügt. Da die Zuständigkeit der UVS in § 51 Abs 1 VStG unabhängig davon no... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat das Verfahren über die Beschwerden gegen die insgesamt sieben angefochtenen Bescheide wegen ihres engen persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Sämtlichen sieben verbundenen Verfahren liegen Anzeigen des Landesarbeitsamtes Wien an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung (BH) gegen den nach § 9 VStG Verantwortlichen der Firma C Gesellschaft m.b.H. in X, H-Straße (in der Folge kurz: Ges.m.b.H.) wegen Übertretunge... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067
Rechtssatz: In Ermangelung von entsprechenden Indizien ist die sachlich zuständige Strafbehörde erster Instanz nicht verhalten, von Amts wegen Ermittlungen darüber anzus... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §28; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/09/0065 94/09/0066 94/09/0070 94/09/0068 94/09/0069 94/09/0067
Rechtssatz: Kommt der Behörde ein Umstand, der gem § 27 Abs 1 VStG die Zuständigkeit einer anderen Behörde begründet, nicht bis zur Fällung des Straferkenntnisses zur Kenntnis (... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft "als nach § 9 VStG Verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer)" einer Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in X, Niederösterreich, schuldig erkannt, er habe es zu verantworten, daß auf einer in Völkermarkt, Kärnten, gelegenen Baustelle am 27. Februar 1991 drei näher bezeichnete Bestimmungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) nicht beachtet worden seien. Er h... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Die örtliche Umschreibung der Baustelle des Unternehmens des Arbeitgebers im
Spruch: des Straferkenntnisses ist in Ansehung von Übertretungen der AAV als Teil der Umschreibung der als erwiesen angenommenen Tat iSd § 44a Z 1 VStG anzusehen (Hinweis E 3.5.1993... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1;
Rechtssatz: Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person nach außen befugtes Organ gemäß § 9 Abs 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich zur Verantwortung gezogen, so ist im Bereich des Arbeitnehmerschutzrechtes Tatort der Verwaltungsübertretung der Sitz der Unter... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vom 30. Juni 1993 wurde die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als "gemäß § 9 VStG bestellte verantwortliche Beauftragte (Bereich: Marktleiterin im f... Markt Nr. 117 in ... X (NÖ) ...)" einer näher bezeichneten Gesellschaft m.b.H. mit Sitz in Dornbirn für schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß am Samstag, dem 13. Februar 1993, sechs namentlich genannte Arbeitnehmerinnen in dem in Rede s... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der (Beharrungs-)Antrag des Beschwerdeführers auf Entscheidung über seine Berufung gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 9. Oktober 1991, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, wegen örtlicher Unzuständigkeit zurückgewiesen. Der Verfassungsgerichtshof lehnte mit Beschluß vom 30. Juni 1993, B 1013/93, die Behandlung der dagegen erhobenen Beschwerde ab und trat sie gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsgerichtsho... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §3 Abs2;AVG §1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs2;VStG §9 Abs4; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):93/11/0233 E 22. September 1995
Rechtssatz: Wenn für einen Filialbetrieb ein verantwortlicher Beauftragter iSd § 9 Abs 2 zweiter Satz VStG bestellt ist, dann liegt der Tatort einer von diesem zu verantwortenden V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358 ; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996; (RIS: abwh) Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nic... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Unterlagen ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 18. Februar 1992 wurde der Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als nach außen zur Vertretung berufenes Organ zweier näher bezeichneter Gesellschaften m.b.H. mit Sitz in einer oberösterreichischen Gemeinde für schuldig erkannt, es verwaltungsstrafrechtlich zu verantworten zu haben, daß... mehr lesen...
Aus dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhang mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, am 23. September 1991 um ca. 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw auf der Sch-Bezirksstraße und der B Bundesstraße von K Richtung H gelenkt zu haben, wobei er es nach einem an einem näher bezeichneten Ort verursachten Verkehrsunfall mit Sac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §99 Abs3 lita;VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;
Rechtssatz: Tatort einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO ist stets der Unfallsort (Hinweis E 24.4.1986, 85/02/0264). Das Unterbleiben des Identitätsnachweises ist kein Tatbestandsmerkmal einer Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs 5 StVO und braucht daher im
Spruch: nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;AVG §6 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §51 Abs1;VStG §9 Abs1; Beachte Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):
94/05/0370 E VS 30. Mai 1996 VwSlg 14475 A/1996;
(RIS: abwh)
Rechtssatz: Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde der Bf in seiner Eigenschaft als handelsrechtlicher Gesch... mehr lesen...
1.1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer in seiner Eigenschaft als Organ einer Aktiengesellschaft im Sinne des § 9 Abs. 1 VStG zur Last gelegt, er habe es zu verantworten, daß zwölf Arbeitnehmer der Aktiengesellschaft (mit dem Sitz in Wien) an näher genannten Tagen im Dezember 1991 und im Jänner 1992 in einer in Kärnten gelegenen Betriebsstätte jeweils zwölf Stunden (und zwar von 04.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder von 16.00 Uhr bis 04.00 Uhr ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/16 91/19/0289 2 Stammrechtssatz Wohl ist der Sitz des Unternehmens auch dann im Zweifel als Tatort anzusehen, wenn das Unternehmen in Filialen gegliedert ist und die Arbeitszeitüberschreitung im örtlichen Bereich einer Fil... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer wegen der Verwaltungsübertretung nach § 84 Abs. 1 AAV bestraft, weil er es "als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden X-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ", zu verantworten habe, "daß diese Gesellschaft am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt waren, in der Filiale in V" kein Waschwasser zur Verfügung gestellt habe. Über die gegen diesen ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §44a Z1;VStG §51 Abs1 idF 1990/358; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/18/0216 E 8. Juli 1993 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0092 2 Stammrechtssatz Läßt sich dem
Spruch: des erstinstanzlichen Straferkenntnisses der Tatort nicht entnehmen, so ist diesbezüglich die Bescheidbegründung heranzuziehen; nennt au... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 24. Dezember 1991 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe es als Gesellschafter der als Arbeitgeber fungierenden K.-OHG, sohin als deren zur Vertretung nach außen berufenes Organ, zu verantworten, daß am 26. September 1990, an welchem Tag Arbeitnehmer beschäftigt gewesen seien, in einer örtlich näher umschriebenen Filiale in V gegen drei näher angeführte Vorschriften der AAV verstoßen worden sei. Es wurden Gel... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/06/18 90/19/0107 1 Stammrechtssatz Für den Bereich des Verwaltungsstrafgesetzes kommt es auch in Sachen, die sich auf den Betrieb einer Unternehmung etc beziehen - und dies trifft auch auf in Filialen gegliederte Unternehmungen zu -, für die örtliche Zuständigkeit der einschreitenden Stra... mehr lesen...