Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3
(hier: Verstoß gegen § 84 Abs1 ADNSchV) Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Örtlich zuständig ist die Behörde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §367 Z26;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: In Ansehung des Straftatbestandes des § 367 Z 26 GewO, der auf beim Betrieb der Anlage einzuhaltende Auflagen abgestellt ist, kann nicht angenommen werden, dass die Verwaltungsübertretung - bei Zutreffen der sonstigen Voraussetzungen - nicht am Standort der Betriebsanlage, sondern am hievon abweichenden Sitz d... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel die Verwaltungsübert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/03 Weinrecht
Norm: VStG §27 Abs1;WeinG 1985 §65 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Wenn die Beschwerde auf die "Problematik" der örtlichen Zuständigkeit der Behörde hinweist und vorbringt, dass dem Bfr durch die Zentrale in ..... die Weisung, Wein in "Tetrapack" zu "präsentieren" erteilt worden sei, so vermag sie darin eine örtliche Unzuständigkeit deshalb nicht mit Erfolg geltend zu machen, ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel die Verwaltungsübert... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0031 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes)... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28;AZG §7;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Der Umstand, dass eine Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen ist und die ihr im Rahmen des Gesamtunternehmens übertragenen Geschäfte selbstständig besorgt, ändert an der örtlichen Zuständigkeit der Behörde am Sitz des Unternehmens (nicht der Filiale/Zweigniederlassung) zur Untersuchung und Best... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs5;VStG §27 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der These, der Übertreter des § 4 Abs 5 StVO kehre nie an den Tatort zurück, ist nicht beizupflichten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987020146.X03 Im RIS seit 16.12.1987 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gege... mehr lesen...
Index: Arbeitsrecht40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1ASchG 1972 §31 Abs1AZG §28 Abs1VStG §27 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 3 Stammrechtssatz Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die A... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §43 Abs4;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 43 Abs 4 lit b KFG ist ein Ungehorsamsdelikt. Als Tatort für die Übertretung nach § 43 Abs 4 KFG kommt sowohl der Sitz der Behörde, die den Zulassungsschei... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):86/03/0202 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;VStG §27 Abs1;VwGG §42 Abs2 lita;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Ist die Behörde, welche das erstbehördliche Straferkenntnis erlassen hat, örtlich nicht zuständig und greift die Berufungsbehörde diese Unzuständigkeit nicht auf, sondern erledigt sie die Berufung meritorisch, so belastet sie diesen Bescheid mit inhaltlicher Rechtswidrigke... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen,... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen... mehr lesen...
Rechtssatz: Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb eines Unternehmens erfolgt ist, so fällt dieser Ort im Zweifel mit dem Sitz des Unternehmens zusammen (Hinweis auf E 21.11.984, 81/11/0077). Schlagworte "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort falsche Angabe Im RIS seit 26.03.1987 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/08/0231 E 26. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen, wobei es nac... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz
Norm: AAV §81 Abs3;AAV §81 Abs5;ASchG 1972 §31 Abs2 litp;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit der einschreitenden Strafbehörde kommt es grundsätzlich nicht auf den Ort an, an dem das Unternehmen betrieben wird (hier also nicht auf den Ort des Filialbetriebes). Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Sprengel die Verwaltung... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0024 E 26. März 1987 RS 3 Stammrechtssatz Hinsichtlich von Übertretungen nach dem AZG und dem KJBG ist der Tatort dort anzunehmen, wo der Beschuldigte hätte handeln sollen; wenn eine solche Unterlassung im vorliegenden Zusammenhang mit dem Betrieb e... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §2 Abs2;VStG §27 Abs1;VStG §27 Abs2;
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes des ORTES DER BEGEHUNG iSd § 27 Abs 1 VStG muss § 2 Abs 2 VStG herangezogen werden. Eine Verwaltungsübertretung ist regelmäßig als dort begangen anzusehen, wo der Täter gehandelt hat oder (bei Unterlassungsdelikten) hätte handeln sollen, wobei es nach § 27 Abs 1 VStG gleichgültig ist, wo der zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/02 Arbeitnehmerschutz60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §27 Abs1;ASchG 1972 §31 Abs1;AZG §28 Abs1;VStG §27 Abs1;
Rechtssatz: Als Ort der Begehung der Straftat nach § 27 Abs 1 ArbeitsruheG ist im Falle der Anordnung vorschriftswidriger Arbeiten der Ort anzusehen, an welchem oder von welchem aus die Anordnung gegeben wurde (hier unbestrittenermaßen am Sitz der Unternehmen... mehr lesen...